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Sogenannte „Limiteds“ sollten sich auf ungeregelten Brexit vorbereiten
Mit einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (No-Deal Brexit) können in einer britischen Rechtsform organisierte Gesellschaften nicht mehr von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen und dürften in Deutschland nicht mehr als rechtsfähige Gesellschaften ausländischen Rechts anerkannt werden. Das gilt insbesondere für die „private company limited by shares“ (Ltd.).
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