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Emissionshandel

Symbolbild Klimaschutz

Emissionshandel

Der 2005 eingeführte europäische Emissionshandel (ETS) soll auf ökonomisch effiziente und marktwirtschaftliche Weise die Emissionen der großen europäischen CO2-Emittenten aus Energieerzeugung und Industrie systematisch reduzieren. Das soll dazu beitragen, die europäischen Klimaschutzziele zu erreichen.

Für den Ausstoß von CO2 muss jeder Emittent, der unter den ETS fällt, Zertifikate erwerben. Die Zahl der Zertifikate sinkt kontinuierlich. Für die aktuelle Handelsperiode von 2021 bis 2030 ist eine Reduzierung um jährlich 2,2 Prozent vorgesehen. Im Emissionshandel sind europaweit (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) etwa 12.000 Energie- und Industrieanlagen mit rund 45 Prozent der europäischen CO2-Emissionen erfasst. Nach Festlegung der Regeln für die neue Handelsperiode Anfang 2018 hat sich der Zertifikatepreis von deutlich unter zehn Euro im Jahr 2017 schrittweise auf etwa 80 Euro Ende 2021 erhöht. Im Zuge des Pakets „Fit for 55“ der EU-Kommission sind für die Zeit bis 2030 deutliche Verschärfungen im europäischen Emissionshandel geplant, die weitere Preissteigerungen mit sich bringen werden. Zusätzlich zum bestehenden Emissionshandel soll nach den Vorstellungen der Kommission ein weiteres europäisches System für Emissionen aus Gebäuden und aus dem Straßenverkehr eingerichtet werden.

Auf Deutschland und Nordrhein-Westfalen bezogen sind es zirka 1900 beziehungsweise 500 Anlagen, die etwa 50 Prozent beziehungsweise 70 Prozent der jeweiligen CO2-Emissionen ausstoßen, worin sich die große Bedeutung des Emissionshandels für Nordrhein-Westfalen als industriellem Schwerpunkt der Bundesrepublik zeigt. Da viele industrielle Branchen auf dem Weltmarkt mit Unternehmen konkurrieren, die keine entsprechenden preislichen Belastungen aus dem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß haben, erhalten diese zum Schutz vor Kostenbenachteiligungen – bei effizienter Produktion – Zertifikate kostenlos zugeteilt.

Die Landesregierung setzt sich für weiterhin faire internationale Wettbewerbsbedingungen für diese Branchen und eine entsprechende Ausgestaltung der einschlägigen Regeln des Emissionshandels ein. Der von der EU-Kommission zukünftig als weitgehender Ersatz für die kostenlose Zuteilung vorgesehene Grenzausgleich für Importgüter in die EU ist in diesem Sinne kritisch zu hinterfragen, insbesondere da er einseitig auf die Importseite blickt, eine Entlastung der Exporte von den Belastungen durch den Emissionshandel jedoch nicht vorgesehen ist.