Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst Förderangebote sowohl für die gewerbliche Wirtschaft als auch für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Das Programm dient der Erfüllung der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gem. Art. 91 A GG. Die Programmmittel werden je zur Hälfte vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellt.
Die GRW soll zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen und verfolgt dazu mit der Förderung in strukturschwachen Gebieten drei Hauptziele:
- Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
- Standortnachteile ausgleichen,
- Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen (neu).
Auf der Deutschlandkarte finden Sie konkrete Beispiele erfolgreicher GRW-Projekte.
Der bundesweit gültige Koordinierungsrahmen der GRW bildet unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Wettbewerbs- und Beihilfenrechts die Grundlage für die Regelungen der einzelnen Bundesländer zur regionalen Wirtschaftsförderung. Er wurde zum 01.01.2023 umfassend überarbeitet. Neben der Erweiterung der Zielsystematik der GRW wurden neue Fördertatbestände eingeführt oder gestrichen, bestehende Fördermöglichkeiten erweitert und Flexibilität geschaffen.
Die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen – RWP) wurden ebenfalls überarbeitet und neu gefasst. Die Förderrichtlinie Infrastruktur ist seit dem 01.06.2023 gültig. Die Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft gilt ab dem 01.07.2023.
Eine Förderung mit Mitteln aus der GRW ist nur in strukturschwachen Regionen möglich. Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 hatten der Bund und die Länder bereits eine Neuabgrenzung der Fördergebiete beschlossen. Gegenüber der vorherigen Förderperiode hatte dies für Nordrhein-Westfalen eine deutliche Ausweitung zur Folge, sodass neben den bisherigen Fördergebieten ab 2022 auch weitere strukturschwache Regionen für eine Förderung mit Mitteln der GRW in Frage kommen.
Fördergebiete als Karte
Eine Darstellung der ab dem 1. Januar 2022 geltenden Gebietskarte für NRW zum Download finden Sie hier:
Weitere Informationen zu GRW
Weitere Informationen über die Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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