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Radiologische Fernüberwachung

Radiologische Fernüberwachung

Das radiologische Fernüberwachungssystem für kerntechnische Anlagen in Nordrhein-Westfalen ist – wie die vergleichbaren Einrichtungen in anderen Bundesländern – ein Instrument der atomrechtlichen Aufsicht zur radiologischen Überwachung der Standorte kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen.

Das automatische Fernüberwachungssystem für kerntechnische Anlagen, damals benannt "Kernkraftwerksfernüberwachung" (KFÜ), wurde auf Beschluss der Landesregierung aus dem Jahre 1979 in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1980-1984 von der Landesanstalt für Immissionsschutz (heute: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)) errichtet und zum 1. Januar 1985 mit der kontinuierlichen Fernüberwachung des Kernkraftwerkes Würgassen (KWW) in Betrieb genommen worden. Wegen Änderungen des Überwachungsschwerpunktes im Laufe der Zeit ist die Bezeichnung in "Radiologische Fernüberwachung" (RFÜ) geändert worden.

Durch das RFÜ wird das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde über den aktuellen Zustand kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen informiert. Mit der Errichtung und dem Betrieb des RFÜ ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) beauftragt.

Auf der Internet-Seite www.rfue.nrw.de stehen zeitnahe RFÜ-Immissionsmesswerte fernüberwachter kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen (Ortsdosisleistungsmesswerte) sowie die Messwerte einer radiologischen Messstelle beim LANUV am Standort Essen (als Vergleich) für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Als automatisches Mess- und Datenverarbeitungssystem umfasst die Überwachung, soweit für die jeweilige kerntechnische Anlage zutreffend, vier Schwerpunkte:

  • Überwachung der Ableitung und Freisetzung radioaktiver Stoffe (Emissionsüberwachung),
  • Überwachung der Aktivitätskonzentration und Ortsdosisleistung in der Umgebung (Immissionsüberwachung),
  • Erfassung der für die Ausbreitung und Ablagerung radioaktiver Stoffe bedeutsamen meteorologischen Einflussgrößen wie Windrichtung/-geschwindigkeit (Meteorologie),
  • Überwachung bestimmter Betriebsparameter zur Beobachtung des Anlagenzustandes (Betriebszustand).

Wegen der besonderen Bedeutung der Kaminfortluft- und der Ortsdosisleistungsüberwachung für die radiologische Lagebeurteilung sind (unabhängig von der gesetzlich geregelten Eigenüberwachung durch den Anlagenbetreiber) landeseigene Messeinrichtungen Bestandteil der RFÜ.
Die radiologische Fernüberwachung findet auf folgenden Anlagen statt auf:

  • dem Campus des Forschungszentrums in Jülich
  • dem Gelände des Thorium Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop
  • dem Gelände des Kernkraftwerk Würgassen
  • dem Zwischenlagergelände in Ahaus
  • dem Betriebsgelände der Urananreicherungsanlage in Gronau

Informationen zum aktuellen Betrieb

Aktuelle Informationen zum Betrieb finden Sie in im Strahlenschutzbericht des Monats auf den Seiten der Radiologische Fernüberwachung kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen (RFÜ NRW).
Die Seite www.rfue.nrw.de, mit Informationen zur radiologischen Fernüberwachung, wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betreut.