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Errichtung eines Zwischenlagers auf dem Gelände des Kernkraftwerks Doel/Belgien: Zur Frage der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung

Zwischenlager Doel/Belgien

Auf der Grundlage von Artikel 3 des ESPOO-Abkommens hat die belgische Atomaufsicht FANC (Föderale Agentur für Nukleare Kontrolle) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) am 08.12.2020 über den Antrag der Electrabel SA auf Genehmigung einer Anlage zur Zwischenlagerung abgebrannter Kernbrennstoffe am Standort Doel informiert.

Die geplante Anlage soll auf Basis einer Trockenlagerung abgebrannter Kernbrennstoffe in "Dual Purpose"-Behältern betrieben werden, die sowohl für den Transport als auch für die Lagerung verwendet werden können. Eine derartige Lagerung wird auch in Deutschland durchgeführt.

Teil des belgischen Genehmigungsverfahrens ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese erörtert und bewertet die radiologischen Auswirkungen des Vorhabens in Normal- und Unfallsituationen auf die Umwelt. Auch weiter entfernt liegende Gebiete werden betrachtet.

Unter normalen Betriebsbedingungen sollen sich keine radioaktiven Ableitungen ergeben. Die radiologischen Auswirkungen in einer Unfallsituation werden u.a. für den Fall von schwerwiegenden Flugzeugabstürzen ermittelt, da diese Szenarien die größten radiologischen Folgen erwarten lassen. Selbst diese umfänglich betrachteten Unfallszenarien führen nach den vorliegenden belgischen Untersuchungen nicht zu erheblichen direkten oder indirekten radiologischen Auswirkungen über die belgischen Grenzen hinaus.  

Die Prüfung kommt somit zu dem Ergebnis, dass grenzüberschreitende radiologische Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind.    

Eine grenzüberschreitende Beteiligung als Teil des gegenwärtigen Genehmigungsverfahrens unter Berücksichtigung der ESPOO-Konvention wird demnach nicht durchgeführt.   
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW haben das BMU um eine Einschätzung zum Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gebeten.  Gestützt auf die Stellungnahme des in Deutschland für die Errichtung von Zwischenläger zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) teilte das BMU mit, dass die Bewertung der belgischen Zulassungsbehörde für plausibel erachtet wird. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das geplante Vorhaben zu erheblichen Umweltauswirkungen auf deutschem Gebiet führen könnte.    

Die Genehmigung zur Errichtung des Zwischenlagers wurde am 01. Juli 2021 erteilt. Weitere Informationen sind auf der Website der FANC zu finden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der belgischen Atomaufsicht FANC.