Informationsersuchen
Die EU-Binnenmarktvorschriften geben Menschen und Unternehmen das Recht, sich zu Arbeits-, Studien-, Geschäfts- oder anderen Zwecken frei im Europäischen Wirtschaftsraum zu bewegen. Um den Binnenmarkt diesbezüglich noch weiter zu stärken, realisiert das Modul eine schnellstmögliche und dennoch qualitativ hochwertige Prüfung der Qualifikationen von Berufsangehörigen, die ihren Beruf in einem anderen Land ausüben möchten.
Mitteilungen
Die Regelung der automatischen Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Mindestausbildungsanforderungen hängt von der rechtzeitigen Meldung neuer oder geänderter Ausbildungsnachweise durch die Mitgliedstaaten und die entsprechende Veröffentlichung durch die Kommission ab. Andernfalls besteht für Inhaber solcher Ausbildungsnachweise keine Garantie, dass diese automatisch anerkannt werden.
Um die Transparenz zu erhöhen und die Prüfung neu gemeldeter Bezeichnungen zu erleichtern, erteilt das Modul Informationen über die Dauer und den Inhalt der Ausbildungsgänge.
Vorwarnmechanismus
Ziel des Moduls ist es, alle Mitgliedstaaten zu warnen, wenn ein Berufsangehöriger aufgrund des Vorliegens von disziplinarischen Sanktionen oder einer strafrechtlichen Verurteilung nicht mehr das Recht hat als Arzt, Facharzt, Krankenpfleger, Zahnarzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Hebamme oder Apotheker sowie weitere Berufsgruppen, durch die Gesundheits- und Erziehungsbereiche betroffen sind, in einem Mitgliedstaat — auch nur vorübergehend — die beruflichen Tätigkeiten auszuüben.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an VL-IMI@mags.nrw.de.