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Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

IMI

Das Binnenmarkt-Informationssystem (engl. Internal Market Information System, IMI) ist eine sichere mehrsprachige Online-Plattform für die Verwaltungsbehörden innerhalb der EU.

Die Plattform erleichtert den Informationsaustausch zwischen Behörden, die an der praktischen Umsetzung des EU-Rechts beteiligt sind.

IMI unterstützt die Behörden bei der grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit in vielen Politikbereichen des Binnenmarkts. Durch seine sichere, transparente und intuitive Handhabung konnte die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit modernisiert und das Funktionieren des Binnenmarkts stetig verbessert werden.
Hier geht es zur IMI Website

Das ist IMI

Informationsersuchen

Die EU-Binnenmarktvorschriften geben Menschen und Unternehmen das Recht, sich zu Arbeits-, Studien-, Geschäfts- oder anderen Zwecken frei im Europäischen Wirtschaftsraum zu bewegen. Um den Binnenmarkt diesbezüglich noch weiter zu stärken, realisiert das Modul eine schnellstmögliche und dennoch qualitativ hochwertige Prüfung der Qualifikationen von Berufsangehörigen, die ihren Beruf in einem anderen Land ausüben möchten.

Mitteilungen

Die Regelung der automatischen Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Mindestausbildungsanforderungen hängt von der rechtzeitigen Meldung neuer oder geänderter Ausbildungsnachweise durch die Mitgliedstaaten und die entsprechende Veröffentlichung durch die Kommission ab. Andernfalls besteht für Inhaber solcher Ausbildungsnachweise keine Garantie, dass diese automatisch anerkannt werden.
Um die Transparenz zu erhöhen und die Prüfung neu gemeldeter Bezeichnungen zu erleichtern, erteilt das Modul Informationen über die Dauer und den Inhalt der Ausbildungsgänge.

Vorwarnmechanismus

Ziel des Moduls ist es, alle Mitgliedstaaten zu warnen, wenn ein Berufsangehöriger aufgrund des Vorliegens von disziplinarischen Sanktionen oder einer strafrechtlichen Verurteilung nicht mehr das Recht hat als Arzt, Facharzt, Krankenpfleger, Zahnarzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Hebamme oder Apotheker sowie weitere Berufsgruppen, durch die Gesundheits- und Erziehungsbereiche betroffen sind, in einem Mitgliedstaat — auch nur vorübergehend — die beruflichen Tätigkeiten auszuüben.
 
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an VL-IMI[at]mags.nrw.de (VL-IMI[at]mags[dot]nrw[dot]de).

Der Europäische Berufsausweis ist innerhalb von IMI das Verfahren, mit dem Qualifikationen in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkannt werden. Derzeit wird der Ausweis in Nordrhein-Westfalen für die Berufe Immobilienmakler/in, Apotheker/in, Krankenpfleger/in und Physiotherapeut/in bearbeitet. Die Bearbeitung für den Beruf Bergführer/in erfolgt zentral für ganz Deutschland an der Technischen Universität München.
 
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an info[at]ea-nrw.de (info[at]ea-nrw[dot]de).
Informationen erhalten Sie u. a. hier.

Informationsanfragen

Das Modul dient dem Informationsaustausch zwischen den Behörden verschiedener Mitgliedstaaten, um Informationen über einen ausländischen Anbieter überprüfen zu können. Zuständige Behörden in anderen Mitgliedstaaten können ausfindig gemacht werden. Der Austausch zwischen den Behörden erfolgt insbesondere mit Hilfe vorübersetzter Fragen und Antworten.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an info[at]ea-nrw.de (info[at]ea-nrw[dot]de).

Vorwarnmechanismus

Kenntnisse von einem Verhalten oder spezifischen Handlungen eines Dienstleisters (z.B. gerichtliche Verurteilungen) von denen eine ernste Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit von Personen oder für die Umwelt ausgehen könnte, sind über IMI allen anderen Mitgliedstaaten sowie die Kommission mitzuteilen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an VL_IMI-SDIMIC[at]mwide.nrw.de (VL_IMI-SDIMIC[at]mwide[dot]nrw[dot]de)

Notifizierung von Rechtsnormen im Bereich Dienstleistungen

Auch nach dem Normenscreening in Folge der Einführung der Dienstleistungsrichtlinie müssen weiterhin Rechtnormen auf ihre Vereinbarkeit mit der Richtlinie überprüft werden. Neue oder geänderte Rechtsvorschriften können im Rahmen der sogenannten Dauerberichtspflicht über IMI notifiziert werden.
Sofern nach Ihrer Prüfung eine Notifizierung im Rahmen der Dauerberichtspflichten auf Grundlage der Art. 39 und 44 der Richtlinie angezeigt ist, kontaktieren Sie bitte an VL_IMI-SDIMIC[at]mwide.nrw.de (VL_IMI-SDIMIC[at]mwide[dot]nrw[dot]de).

Das Modul dient der Prüfung der Berechtigung eines Angehörigen der Gesundheitsberufe zur Erbringung von Leistungen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an VL-IMI[at]mags.nrw.de (VL-IMI[at]mags[dot]nrw[dot]de).

Informationsersuchen

Das Modul dient zum einen dem Auffinden unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter und zum anderen der Ermittlung der Eigen- bzw. Fremdbesitzer.

Mitteilungen

Mithilfe des Moduls kann mitgeteilt werden, dass ein unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut aufgefunden und ein Rückgabeverfahren eingeleitet wurde.

Datenbank

Das Modul prüft in einem anderen Mitgliedstaat anwendbaren Rechtsvorschriften für die Rückgabe von Kulturgütern.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an imi.cultur-info[at]mkw.de (imi[dot]cultur-info[at]mkw[dot]de) oder besuchen Sie folgende Website: www.kulturgutschutz-deutschland.de

Informationsersuchen

Ergeben sich bei der Vorlage einer öffentlichen Urkunde oder beglaubigten Kopie - die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen - auf Seiten der Behörde berechtigte Zweifel an deren Echtheit, so sind diese mit Hilfe von IMI zu klären.

Berechtigte Zweifel an der Echtheit können sich insbesondere beziehen auf: die Echtheit der Unterschrift; die Eigenschaft, in der die die Urkunde unterzeichnende Person gehandelt hat; die Echtheit des Siegels oder Stempels oder eine mögliche Fälschung oder Verfälschung der Urkunde.

Für Fragen zur Registrierung in IMI wenden Sie sich gerne an imi.pd[at]bezreg-detmold.nrw.de (imi[dot]pd[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de). Bei Fragen für die ordentliche Gerichtsbarkeit wenden Sie sich bitte an imi[at]jm.nrw.de (imi[at]jm[dot]nrw[dot]de)

IMI-Schulungen

Wenn Sie neu bei IMI sind, können Sie sich anhand einer Schulungsversion mit dem System vertraut machen. Dazu müssen Sie sich anmelden: IMI training database.
Für die Zugangsberechtigung kontaktieren Sie bitte VL_IMI-SDIMIC [at] mwike.nrw.de (VL_IMI-SDIMIC[at]mwike[dot]nrw[dot]de) bzw. dimitrios.athanassiou [at] mwike.nrw.de (dimitrios[dot]athanassiou[at]mwike[dot]nrw[dot]de).