

Weitere atom- und strahlenschutzrechtliche Zuständigkeiten bestehen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), dem Ministerium für Umweltschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) und dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM) sowie deren nachgeordneten Behörden.