Erneuerbare Energien
Die sich verändernden energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen, mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels, den gestiegenen Energiepreisen und der bedrohlichen Abhängigkeit von Energieimporten erfordern eine grundlegende Umstellung des Energiesystems:
Von einer zentralen, hauptsächlich auf fossilen Brennstoffen basierenden Energieversorgung hin zu dezentral nutzbar gemachten erneuerbaren Energien in Verbindung mit Speichersystemen und einem intelligenten Lastmanagement. Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) wurde das Ziel gesetzlich festgeschrieben, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 bundesweit auf 80 Prozent zu steigern. So sollen im Jahr 2030 in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 215 Gigawatt (GW) und Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 115 GW installiert sein.
Mit seiner hohen Bevölkerungsdichte, seiner Bedeutung als Industriestandort, dem hohen Anteil flexibler fossiler Kraftwerkskapazitäten und energieintensiver Unternehmen ist Nordrhein-Westfalen für die erfolgreiche Transformation des Energiesystems von großer Bedeutung. Die erneuerbaren Energien sind eine entscheidende Säule der zukünftigen Energieversorgung Nordrhein-Westfalens. Neben Biomasse und Wasserkraft, die durch ihren flexiblen Einsatz und durch ihre Netzdienlichkeit einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten, stellen Wind- und Solarenergie die wichtigsten erneuerbaren Energieträger für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen dar.
Die installierte Leistung von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Nordrhein-Westfalen lag Ende Juni 2024 bei rund 19,7 GW, dabei wurden allein im Jahr 2023 rund 2,8 GW zugebaut (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW). Mit rund 2,2 GW wurde in 2023 so viel PV-Leistung in NRW neu installiert wie noch nie. Weitere Informationen zum aktuellen Bestand und den Potenzialen der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen finden Sie im Energieatlas.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende zukunftsfähig und verlässlich in einem Marktumfeld zu gestalten, das Systemstabilität, Versorgungssicherheit auf hohem Niveau und international wettbewerbsfähige Strompreise gewährleistet. Sie soll technologieoffen betrieben werden, zu einer effizienten Vernetzung eines zunehmend von erneuerbaren Energien geprägten Gesamtsystems führen und einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz insbesondere beim Ausbau der Windenergie gewährleisten.
Windenergienutzung in NRW
Im Rahmen des Koalitionsvertrages von 2022 haben sich die regierungstragenden Parteien das Ziel gesetzt, die Voraussetzung für mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in den kommenden fünf Jahren zu schaffen. Hierfür wurde unter anderem im Oktober 2022 eine interministerielle Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ eingesetzt, um den dringend notwendigen Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen entscheidend voranzutreiben. Mit der Einrichtung der Task Force werden Belange wie etwa Flächenplanung, Genehmigungsverfahren sowie wirtschaftliche und akzeptanzbezogene Aspekte, die über die verschiedenen Ressorts der Landesregierung verteilt sind, zusammengeführt. Die Task Force identifiziert die wesentlichen Ausbauhemmnisse und legt anschließend Empfehlungen für Lösungsansätze und konkrete Maßnahmen vor. Weitere Informationen zu der Struktur, den Aufgaben und den bereits erreichten Zielen der Task Force finden Sie hier.
Photovoltaik in NRW
Um zusätzliche Impulse für den Photovoltaik-Ausbau in Nordrhein-Westfalen zu setzen, wurde u.a. die PV-Offensive gemeinsam mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate gestartet. Im Rahmen dieser PV-Offensive wurde das Förderprogramm „progres.nrw-Klimaschutztechnik“ überarbeitet und mit neuen Förderbausteinen für den PV-Ausbau ergänzt. Das Förderprogramm progres.nrw-Klimaschutztechnik beinhaltet nun verschiedene Photovoltaik-Förderbausteine wie die klassischen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Floating- und Agri-PV-Anlagen, PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden mitsamt eines Speichers, PV-Dächer auf Carports, Fassaden-PV, Beratungsleistungen zum PV-Ausbau sowie die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteihäusern im Vorfeld der Installation einer neuen PV-Anlage, um bisher ungenutzte Potenziale zu erschließen.
Dach-Photovoltaik
Das Segment der Dachflächen-Photovoltaik hatte in den letzten Jahren den wesentlichen Anteil am erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in NRW. Die geänderten Rahmenbedingungen auf Bundesebene, aber auch die Landesmaßnahmen wie z.B. die überaus erfolgreiche Kampagne „PV im Gewerbe“, die Gewerbetreibende dabei unterstützt, die Potenziale ihrer Gebäude für die Photovoltaik zu nutzen, haben dazu beigetragen. Darüber hinaus setzt sich das MWIKE kontinuierlich für verbesserte Rahmenbedingungen für Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung auf Bundesebene ein.
Freiflächen-Photovoltaik
Die Freiflächen-Photovoltaik in NRW bietet noch ein großes Nutzungspotenzial. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hat die Landesregierung NRW u.a. die Flächenkulisse für klassische Photovoltaik-Anlagen und Agri-Photovoltaik im geänderten Landesentwicklungsplan (LEP) des Jahres 2024 erheblich ausgeweitet. Im Solarkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) befindet sich eine interaktive Karte, welche die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaik abbildet.
Darüber hinaus hatte das MWIKE bereits im Jahr 2022 die Länderöffnungsklausel des Bundes genutzt, um in NRW die Flächenkulisse zur Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erweitern und eine Gebotsabgabe für Solaranlagen in Ausschreibungen der Bundesnetzagentur auf Acker- oder Grünland in benachteiligten Gebieten zu ermöglichen. Mit einer Änderung des EEG im Jahr 2024 hat der Bund mit entsprechender Regelung diese Flächen nun grundsätzlich in allen Bundesländern für eine EEG-Förderung geöffnet.
Um Städte und Gemeinden darin zu unterstützen, eine strategische Standortsicherung und -steuerung in Bezug auf die Freiflächen-Photovoltaik durchzuführen, hat das MWIKE in 2024 zudem die Karte „Suchflächen für Freiflächen-PV“ in das Solarkataster integrieren lassen. Diese bildet alle in Frage kommenden Flächen für raumbedeutsame und nicht-raumbedeutsame Freiflächenanlagen ab – abzüglich der Flächen, auf denen Freiflächen-Photovoltaik normalerweise nicht in Frage kommen sollte sowie Negativflächen aus den Bereichen Infrastruktur und Schutzgebiete. Die Karte „Suchflächen für Freiflächen-PV“ stellt weiterhin die Grundlage für die Nutzung des „Ertragsrechners Freiflächen-PV“ dar.
Der Zubau im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik wird durch das MWIKE überprüft und jährlich im Rahmen eines Monitoring-Berichts dargestellt. Ziel des Monitorings ist es unter anderem, die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durch Freiflächen-Photovoltaik zu erfassen und eine Basis für mögliche künftige Steuerungen des Freiflächen-Photovoltaik-Zubaus in NRW durch den Landesentwicklungsplan NRW zu schaffen.
Daneben startete in 2023 die gemeinsam mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4 Climate durchgeführte Kampagne „Freiflächen-Photovoltaik“ in NRW mit vielfältigen Informationsangeboten für Akteure beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik.
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