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Strukturwandel im Rheinischen Revier

Unterzeichnung des Reviervertrags

Strukturwandel Rheinisches Revier

Das Rheinische Zukunftsrevier zur Jahrhundertchance machen

Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) hat im Jahr 2019 einen gesamtgesellschaftlichen Konsens erarbeitet, wie Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen und der Strukturwandel in den Kohleregionen erfolgreich gestaltet werden kann.

Die Bundesregierung hat im Sommer 2020 mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen wichtige Bausteine des Kohle-Konsenses umgesetzt und auf den Weg gebracht. Das Strukturstärkungsgesetz ermöglicht die notwendige strukturpolitische Flankierung der geplanten Eingriffe in den Kohleregionen in den kommenden Jahrzehnten. Der Bund sieht Finanzhilfen in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038 vor.

Für das Rheinische Braunkohlerevier ist der beschleunigte Kohleausstieg eine enorme strukturpolitische Herausforderung. Zugleich bietet sich für das Rheinische Revier die Jahrhundertchance, zur europäischen Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit zu werden.

Mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier existiert in der Region ein zentraler Knotenpunkt zur Steuerung und Koordinierung des Strukturwandels. Sie wird bei ihrer Arbeit von Revierknoten unterstützt, die das Fachwissen und den Ideenreichtum bündeln, die in der Region vorhanden sind.

Das Rheinische Revier hat sich mit vielfältigen Aktivitäten bereits auf den Weg gemacht. Es begegnet den Herausforderungen des Strukturwandels mit einer stärkenorientierten Wirtschaftsförderungsstrategie und setzt auf ein Leitbild, welches die Kompetenzen des Reviers nutzt. Aus der Region sind folgende Zukunftsfelder für die Arbeit der kommenden Jahre identifiziert worden:

  • Energie und Industrie
  • Ressourcen und Agrobusiness
  • Innovation und Bildung
  • Raum und Infrastruktur

Eine Internationale Bau- und Technologieausstellung Rheinisches Zukunftsrevier soll als Klammer und Schaufenster die Maßnahmen in den Zukunftsfeldern präsentieren.

Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird in einem Drei-Ebene-System zwischen Bund, Land und Region gesteuert. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Land und Region sind im Reviervertrag festgehalten, den Landesregierung und zentrale Akteure der Region am 27. April 2021 unterzeichnet haben. Um den geänderten Rahmenbedingungen durch den auf 2030 vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung Rechnung zu tragen, haben das Land Nordrhein-Westfalen und die Region ergänzend einen Reviervertrag 2.0 vereinbart, der am 30.05.2023 von der Landesregierung und der Region unterzeichnet wurde.

Als Grundlage für das Förderverfahren hat die Zukunftsagentur ein Wirtschafts- und Strukturprogramm vorgelegt. Die Akteure im Revier beschreiben darin das Ziel, eine Modell- und Pilotregion für neue Energie und Mobilität, nachhaltige Produktion und ein darauf ausgerichtetes attraktives Lebensumfeld zu werden. Ein zentraler Bestandteil dieser Vision ist, dass für den durch den vorzeitigen Kohleausstieg begründeten Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen adäquater Ersatz geschaffen wird. Dies ist möglich, indem die herausragenden Stärken des Reviers zu einem innovativen Gesamtansatz verknüpft werden, der die Attraktivität des Standorts nach innen und außen signifikant erhöht.

Um schnell erste sichtbare Zeichen zu setzen, haben die Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die Landesregierung mit den 20 besonders betroffenen Tagebauanrainerkommunen ein „Entlastungspaket Kernrevier“ erarbeitet. Das Paket sieht zunächst einen ersten Kommunalen Strukturförderaufruf vor, der kurzfristig umsetzbare strukturell bedeutsame Investitionen der Kommunen ermöglichen soll. Weiterhin werden den Kommunen Planungs- und Beratungsleistungen unkompliziert zugänglich gemacht.

Die Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier ist ohne eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Region, die die Veränderungsprozesse direkt miterleben, nicht denkbar. Deshalb hat die Zukunftsagentur Rheinisches Revier unter anderem die Erstellung ihres Wirtschafts- und Strukturprogrammes durch ein breit angelegtes Konsultations- und Beteiligungsverfahren zur Einbindung der Zivilgesellschaft begleiten lassen.

Beendigung des „Sterneverfahrens“ zur Projektauswahl und Qualifizierung

Zahlreiche von Bund und Land geförderte Projekte unterstützen den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Die Projekte müssen dazu eine hohe fachliche Qualität aufweisen und im Konsens mit der Region entwickelt werden. Um zu ermitteln, welche Vorhaben strukturwirksam, förderwürdig und -fähig sind, hat die Landesregierung 2020 auf Wunsch der Region ein mehrstufiges Verfahren beschlossen, in dem sich Fachausschüsse und der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur für eine Auswahl von Projekten aussprechen. Diese Empfehlung erfolgte bisher nach dem sogenannten „Sterneverfahren“.

Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur hat am 16. September 2022 beschlossen, das Sterneverfahren nicht mehr anzuwenden, um die Projektauswahl und die Qualifizierungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. In Zukunft erteilt der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu einem Vorhaben nur noch durch die einmalige Feststellung des „Regionalen Konsenses“. Dazu soll der Förderzugang vorgeprüft und die Passgenauigkeit zum Wirtschafts- und Strukturprogramm hergestellt sein. Eine erneute Beschlussfassung im Aufsichtsrat erfolgt nur dann, wenn sich ein Projekt im Zuge des Qualifizierungsprozesses wesentlich verändert. Der Aufsichtsrat hat die Landesregierung gebeten, die Fördersystematik entsprechend anzupassen. Dem Wunsch ist die Landesregierung mit Beschluss vom 6. Dezember 2022 nachgekommen.

Mit der Beendigung des Sterneverfahrens geht keine Änderung der inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Projekte einher. Sie müssen unverändert einen hohen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier leisten, Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen. Die Projekte müssen so qualifiziert sein, dass sie als strukturwirksame Vorhaben antragsreif und förderwürdig sowie mit eindeutig identifiziertem Förderzugang in das Antrags- und Bewilligungsverfahren übergehen können. Die grundsätzlichen Entscheidungsprozesse im Land bleiben wie bisher erhalten.

Vorhabenträger, für deren Projektskizzen der Aufsichtsrat den „Regionalen Konsens“ feststellt, werden über das weitere Verfahren der Qualifizierung und Antragsvorbereitung informiert.

Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier

Die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier ist auf der Landesebene für die Prozesse des Strukturwandels im Rheinischen Revier zuständig. Sie fungiert hierbei als Koordination innerhalb der Landesregierung und begleitet die Staatskanzlei fachlich bei der Arbeit mit der Bundesregierung. Darüber hinaus unterstützt sie die Akteure in der Region, vertreten durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, bei der Konzeption, Umsetzung und Fortentwicklung eines Wirtschafts- und Strukturprogramms. Die Stabsstelle übernimmt die regionalökonomische und fördertechnische Gesamtverantwortung.

Leiterin der Stabsstelle ist Alexandra Landsberg
Kontaktdaten: Telefon 0211-61772-417; Mail: alexandra.landsberg [at] mwike.nrw.de (alexandra[dot]landsberg[at]mwike[dot]nrw[dot]de)