Laufzeitverlängerung des niederländischen Kernkraftwerks Borssele
Das Kernkraftwerk Borssele ist das einzige sich in Betrieb befindliche Kernkraftwerk in den Niederlanden.
Mit einer Leistung von 500 MW produziert der Reaktor etwa 3,8 Terawattstunden Strom pro Jahr. Dies entspricht etwa 3 Prozent der gesamten niederländischen Stromerzeugung.
Der Standort des Kernkraftwerks befindet sich in der Provinz Zeeland und liegt etwa 200 km von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt.
Die derzeitige Betriebsgenehmigung des Reaktors bis 2033 ist im niederländischen Atomgesetz geregelt. Die niederländische Regierung plant eine Laufzeitverlängerung über diesen Zeitraum hinaus und wird in zwei Schritten vorgehen. Zunächst soll eine Änderung des Atomgesetzes erfolgen, um die Rechtsgrundlage für die Verlängerung der Betriebsgenehmigung zu schaffen. Anschließend soll die Betriebsgenehmigung für einen verlängerten Zeitraum erteilt werden.
Entsprechend dieser Vorgehensweise sind zwei Phasen der Umweltverträglichkeitsprüfung geplant. Die erste Phase betrifft die Atomgesetz-Änderung (UVP auf strategischer Ebene) und die zweite Phase betrifft die eigentliche Betriebsgenehmigung (UVP auf Projektebene). Im Rahmen der UVP sollen die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei einer 10-jährigen und bei einer 20-jährigen Laufzeitverlängerung untersucht werden.
Das zuständige niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima hat für die UVP auf strategischer Ebene (Gesetzesänderung) das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens eingeleitet und einen Entwurf vorgelegt. Dieser Scoping-Entwurf und der Beteiligungsplan werden vom 31. Mai 2023 bis einschließlich 11. Juli 2023 der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Während dieses Zeitraums kann die interessierte Öffentlichkeit sowohl zum Scoping-Entwurf als auch zum Beteiligungsplan Stellung nehmen.
Weitere Informationen hierzu sind auf folgender Website zu finden: https://www.platformparticipatie.nl/kerncentraleborssele/default.aspx
Das zuständige Ministerium der Niederlande hat das Bundesumweltministerium (BMUV) über die geplante Laufzeitverlängerung des KKW Borssele informiert. Das BMUV hat die Informationen an die Bundesländer weitergeleitet und um Mitteilung der Beteiligungsabsicht gebeten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem BMUV seine Beteiligungsabsicht übermittelt. Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach derzeitiger Planung in 2024 stattfinden.
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