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Strukturwandel in den Steinkohleregionen

Symbolbild 5-Standorte-Progrann

Strukturwandel Steinkohleregionen

Das 5-StandorteProgramm für die Steinkohlekraftwerksstandorte im Ruhrgebiet

Mit dem 5-StandorteProgramm unterstützt die Landesregierung die fünf besonders von der Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Steinkohlekraftwerksstandorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und den Kreis Unna im Ruhrgebiet.

Das Ziel ist die Stärkung von Innovation, Wertschöpfung und Beschäftigung an den fünf Standorten und in der gesamten Region.

Die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sehen eine Unterstützung besonders vom Kohleausstieg betroffener Kommunen mit Steinkohlekraftwerken vor. Das Investitionsgesetz Kohleregionen legt fest, dass der Bund bis zum Jahr 2038 deutschlandweit Strukturhilfen von bis zu einer Milliarde Euro für diese Standorte zur Verfügung stellt. Auf die fünf Standorte in Nordrhein-Westfalen entfallen hiervon bis zu 662 Mio. Euro.

5-StandorteProgramm 

Die Landesregierung setzt die Strukturhilfen im Rahmen des 5-StandorteProgramms um. Sein Ziel ist es, Innovationskraft, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu stärken, attraktive Wirtschaftsflächen für Unternehmen zu entwickeln sowie gut bezahlte Arbeitsplätze und neue Wertschöpfung zu schaffen. Die wirtschaftliche Transformation in Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und dem Kreis Unna soll so zu einem Erfolg für die gesamte Region werden.
 
Die Standortkommunen haben unter enger Begleitung der Landesregierung ein gemeinsames Handlungskonzept als strategische Grundlage für das 5-StandorteProgramm erarbeitet. Als Handlungsfelder für innovative Projekte sind vorgesehen:

  • Nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung
  • Weiterentwicklung des Innovationssystems
  • Energie und Klimaschutz – integriert und die Wirtschaft
  • Wertschöpfungskette Bildung
  • Intermodale und neue Mobilität

Förderprojekte für das 5-StandorteProgramm auszuwählen ist Aufgabe des Strukturstärkungsrats. In den Strukturstärkungsrat bringen die Standortkommunen, die beteiligten Ressorts der Landesregierung, die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie die Wirtschaftskammern, die Sozialpartner, die Hochschulen und Wissenschaft und die Agentur für Arbeit ihre Expertise ein. In einem Strategischen Beirat begleiten Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, der fünf Standorte und der Region die Programmumsetzung.

Förderung für strukturwirksame Projekte 

Die Einreichung von Projektskizzen ist ohne vorgegebene Fristen zu jedem Zeitpunkt möglich. Projektvorschläge werden anhand transparenter Bewertungskriterien wie der Anzahl an geschaffenen Arbeitsplätzen und dem Beitrag zur Nachhaltigkeit qualifiziert. Der Strukturstärkungsrat empfiehlt der Landesregierung ausgewählte strukturwirksame Projekte für eine Förderung. Auf dieser Grundlage können dann die Förderanträge gestellt werden.
 
Zur Förderung von investiven Projekten hat die Landesregierung die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Nicht-investive Projekte können über das Bundesförderprogramm STARK gefördert werden.
 
Die Business Metropole Ruhr (BMR) unterstützt das Wirtschaftsministerium bei der Umsetzung des 5-StandorteProgramms. Das Projektbüro 5-StandorteProgramm der BMR steht interessierten Projektverantwortlichen als erster Ansprechpartner zur Verfügung. Es koordiniert die Entwicklung und Einreichung von Projektideen, vernetzt Projektpartner und vermittelt fachliche Expertise.
 
Inhaltliche und fördertechnische Beratung bei der Erstellung von Projektskizzen leisten der Projektträger Jülich und die drei zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.

Themen Strukturwandel Steinkohleregionen