WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Gründungsstipendium.NRW

Logo Gründungsstipendium NRW

Gründungsstipendium.NRW

Seit dem 1. Juli 2018 können Gründerinnen und Gründer mit dem Gründungsstipendium.NRW mit einer monatlichen Förderung bis zu ein Jahr lang unterstützt werden. Ab dem 01. Oktober 2023 beträgt die monatliche Förderung 1.200 Euro.

Zudem werden die GründungsstipendiatInnen durch Coaches in der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen begleitet. Das Land will ihnen so den Rücken freihalten, damit sie sich auf ihre innovative Geschäftsidee konzentrieren können. Die Vergabe erfolgt dezentral und unbürokratisch über die Gründungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus wurde die Vereinbarkeit von Familie und Gründung verbessert.

Voraussetzungen und Wege zum Gründungsstipendium.NRW 

  • Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen und Gründer und Teams bis zu drei Personen, die zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.
  • ​Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.
  • Die Auswahl und das Coaching der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die landesweiten Gründungsnetzwerke wie die STARTERCENTER NRW, die Digital Hubs und weitere Inkubatoren und Akzeleratoren.
  • Eine Bewerbung für das Gründungsstipendium.NRW ist bei allen auf der Website www.gruendungsstipendium.nrw verzeichneten zertifizierten Gründungsnetzwerken in der jeweiligen Region der BewerberInnen möglich.

Die Richtlinie zum Gründungsstipendium.NRW sowie die Änderung des Runderlasses finden Sie hier.