WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Informationen zum Betrieb

Informationen zum Betrieb

Gemäß § 24a Atomgesetz informiert die NRW-Atomaufsicht die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen.