
©Reaktorbehälter Quelle: JEN
Informationen zum Betrieb
Gemäß § 24a Atomgesetz informiert die NRW-Atomaufsicht die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus informiert die Atomaufsicht mit dem Strahlenschutzbericht des Monats über meldepflichtige Ereignissen sowie bei Unfällen. Nähere Informationen dazu werden von der Radiologische Fernüberwachung kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen (RFÜ NRW) bereitgestellt.