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Digitales Recht

Für das Wachstum der digitalen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen spielen die rechtlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle.

Es wird auf eine Regulierung mit Maß gesetzt. Insbesondere soll eine Überregulierung von Start-ups, KMU und kleineren digitalen Plattformen vermieden werden und die normierten Regelungen sollen für Unternehmen umsetzbar sein. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die zukunftsgerichtete Fortentwicklung des Rechts gelegt, also die Anpassung des Rechts an neue digitale und innovative Entwicklungen. Hierbei kommt der Schaffung von Freiräumen für Innovationen und dem Zulassen von Experimentiermöglichkeiten eine besondere Bedeutung zu.

Digi-Sandbox.NRW - Reallabore

Innovationen entstehen schnell. Rechtliche Regelungen hinken häufig hinterher oder behindern gar die Entstehung von Innovationen. Mit dem Projekt Digi-Sandbox.NRW werden in Nordrhein-Westfalen beste Rahmenbedingungen für die Erprobungen von Innovationen unter realen Bedingungen geschaffen.

Auf die Digi-Sandbox.Map können sich bestehende Entwicklungslabore und die im Realbetrieb befindlichen sowie geplanten Reallabore – unabhängig von der Nutzung von Experimentierklauseln - eintragen. Durch die damit geschaffene Transparenz wird der Austausch und Wissenstransfer zwischen digitalen und innovativen Reallaboren und den zuständigen Genehmigungsbehörden erleichtert, sowie die Suche nach potentiellen Projektpartnern. Der Ansprechpartner für Reallabore leistet Hilfestellung im Genehmigungsprozess. Mit Hilfe der digitalen Landkarte besteht ein Überblick über bestehende Genehmigungen. Dies erleichtert es, den Erkenntnisgewinn aus den Reallaboren in den Gesetzgebungsprozess zu transportieren, um nach erfolgreichem Experimentieren das Recht zukunftsgerichtet fortzuentwickeln.

Zudem bietet der Webauftritt die Möglichkeit rechtliche Hürden für digitale und innovative Reallabore zu melden. Sofern rechtlich möglich sollen auf Grund dieser Meldungen neue Experimentierklauseln geschaffen werden.
Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die im Europäischen KI-Verordnungsvorschlag vorgesehene Regelung zu KI-Reallaboren. Wie auch in den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zu „Reallaboren und Experimentierklauseln als Instrumente für einen innovationsfreundlichen, zukunftssicheren und resilienten Rechtsrahmen“ vorgesehen, setzt sich die Landesregierung dafür ein, Politikbereiche und Regelungen zu ermitteln, in denen zusätzliche Experimentierklauseln zur Förderung von Innovationen und zur Weiterentwicklung der Regulierung etabliert werden können.

Im Hinblick auf die DS-GVO sucht die Landesregierung nach Lösungen, wie die bewährten Datenschutzgrundsätze auf bestimmte Technologien wie künstliche Intelligenz, Blockchain, das Internet der Dinge oder die Gesichtserkennung angewendet werden können.

Datenzugang

In einer digitalen Welt werden Daten zum Schlüsselfaktor. Gegenstände, Häuser und Fabriken werden smart. Es werden enorme Datenmengen generiert. Aber wer darf und kann darauf zugreifen? Woher erhalten Unternehmen qualitativ-hochwertige Datensätze zum Anlernen von KI. Wie können wertvolle Daten geteilt werden, ohne dass der Datengeber die Souveränität über die Daten verliert? Wie erhält der Dienstleistungssektor in Nordrhein-Westfalen in einer smarten Welt Zugang zu den für die Berufsausübung essentiellen Daten? Mit Beteiligungsformaten wie der Veranstaltung „DATEN – der Schlüssel zu KI“ oder das am 2. Februar 2022 stattgefundene Online-Event „Datenzugang für Dienstleister“ geht die Landesregierung diesen Fragen nach.

Auf Youtube finden Sie ein Video der Veranstaltung.

Mit der Mitfinanzierung der Professur für Datenrecht an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu und die Nutzbarkeit von Daten die richtigen Weichen gestellt werden.  Zudem begleitet die Landesregierung entsprechende Rechtssetzungsvorhaben wie den Europäischen Data-Governance-Act sowie den Data Act.

Plattformregulierung

Die Landesregierung hat an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zum Digital Services Act Package teilgenommen.

Im Hinblick auf den Digital Markets Act befürwortet die Landesregierung den Vorstoß der Kommission, sog. Gatekeeper-Plattformen strenger zu regulieren, damit sie ihre Marktmacht nicht unfair ausnutzen und auch anderen Marktteilnehmern ein fairer Zugang zum Markt sowie Wachstum ermöglicht wird.

Gatekeeper-Plattformen sollen generell bestimmte Praktiken, wie etwa Selbstbevorzugung oder Diskriminierungen unterlassen sowie spezielle Verpflichtungen auferlegt bekommen, wie beispielsweise die Sicherstellung von Service-Interoperabilität und Datenportabilität oder die Vermeidung von „Lock-in“-Effekten. Um faire wettbewerbsrechtliche Bedingungen zu schaffen, kommt es auf eine effiziente Durchsetzung dieser Rechtsakte an.  

Darüber hinaus positionierte sich die Landesregierung zu weiteren Themen, wie dem Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, rechtlichen Verpflichtungen von Plattformen, Haftungsregeln, Online-Werbung, Smart Contracts, Platform Workers und Governance-Regeln.

Ein weiteres wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, Inhalte und Angebote auf Online-Plattformen sicherer zu machen und gleichzeitig neue und kleine Marktteilnehmer nicht über zu regulieren. Die Regulierung muss „mit Augenmaß“ erfolgen.

Die Landesregierung wird die Aktivitäten zur Plattformregulierung weiterhin aktiv verfolgen und begleiten.