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Das Bürgschafts-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen

Bürgschafts-Programm des Landes NRW

In den meisten Fällen sind Bürgschaften der öffentlichen Hand Bestandteil einer „normalen" Unternehmensfinanzierung, zustande gekommen ohne Existenzkrise oder Politikereinsatz.

Grundvoraussetzungen für die Übernahme einer Bürgschaft ist, dass zum einen das Unternehmen ein tragfähiges Geschäftsmodell aufweist, das heißt mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Kreditmittel zu erwarten ist. Zum anderen muss ein Kreditinstitut grundsätzlich bereit sein, die zusätzlich erforderlichen Kreditmittel zur Verfügung zu stellen. An fehlenden oder unzureichenden Sicherheiten soll eine Finanzierung dann nicht mehr scheitern. Das Land bietet mit seinem Bürgschaftsprogramm Banken und Unternehmen die Möglichkeit, nach Ausschöpfung des Besicherungspotenzials ggf. verbleibende Lücken in der Besicherung zu schließen. Dies erleichtert Kreditinstituten die Kreditvergabe, insbesondere auch an mittelständische Unternehmen. Als positiver Nebeneffekt reduziert die Bürgschaft die erforderliche Eigenkapitalunterlegung eines Kredits auf Seiten des Kreditinstituts.

Dabei ist zwischen zwei Instrumenten zu unterscheiden: Bis zu einer Bürgschaftshöhe von 2,0 Millionen Euro ist eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW möglich, bei einem darüber liegenden Obligo kann eine Landesbürgschaft beantragt werden.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW

Bis zu einer Bürgschaftshöhe von 2,0 Millionen Euro fällt eine Ausfallbürgschaft in den Bereich der Bürgschaftsbank, darüber muss eine Landesbürgschaft beantragt werden. Die Bürgschaftsbank NRW ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, die nicht profitorientiert arbeitet. Sie ersetzt fehlende Sicherheiten bei mittelständischen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen. Bei der Bürgschaftsbank NRW können Ausfallbürgschaften für diverse kreditfinanzierte Investitionen, Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, auch im Rahmen von Umstrukturierungen, beantragt werden. Die Ausfallbürgschaften können für bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrages gewährt werden, maximal 2,0 Millionen Euro. Die Bürgschaftsbank begleitet weder Sanierungen noch Umschuldungen. In Einzelfällen, insbesondere bei Krisen-Unternehmen, stehen die EU-Beihilferichtlinien einer Förderung – dazu zählt auch die Gewährung einer Ausfallbürgschaft – entgegen.

Einzelheiten zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank.

Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen

Hier übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber den Kreditinstituten Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent, mindestens 20 Prozent des Risikos der Kreditvergabe verbleiben im Obligo des Kreditinstituts. Die Kredit gebende Bank und Land begründen damit eine Risikopartnerschaft.

Gegenstand eines Bürgschaftsantrages können dabei die Finanzierung von Investitionen in größere Fertigungskapazitäten, technologische Transformationen beispielsweise auch im Rahmen der Digitalisierung, die Betriebsmittelfinanzierung in Form von Vorräten und Forderungen oder zu stellende Avale sowie auch Restrukturierungsfinanzierungen sein.

Der Weg zu einer öffentlichen Bürgschaft liegt abseits der parlamentarischen Strukturen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat PricewaterhouseCoopers (PWC) als Mandatar für Landesbürgschaften eingesetzt. Ein Antrag ist gemeinsam mit dem Kreditinstitut über PwC in Düsseldorf zu stellen. Bei Interesse ist PwC für Sie ansprechbar und stellt weitergehende Informationen zu Landesbürgschaften bereit. Es ist jährlich eine Bürgschaftsprovision von mindestens 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages sowie ein einmaliges Antragsentgelt zu entrichten.

Die Landesbürgschaft wirkt in der Regel stabilisierend auf die Finanzierungssituation des Unternehmens. Berührungsängste zur Landesbürgschaft sind also unbegründet. Im Gegenteil: Mit diesem Angebot des Landes können nachhaltig stabile Finanzierungsstrukturen erreicht werden.