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Bewerbung für den Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen

Symbolbild Bewerbungen Innovationspreis 2023

Bewerbung für den Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen lobt den Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen für 2024 aus. Er wird in den vier Kategorien „innovation“, „innovation2business“, „innovation2market“ und „innovation4transformation“ verliehen. Die Bewerbungsphase für den Innovationspreis 2024 startet am 15.11.2023 und endet am 08.02.2024.

So läuft das Verfahren

Kandidat*innen für die vier Preiskategorien werden auf Vorschlag nominiert. Vorschlagsberechtigte Institutionen sind der Liste zu entnehmen. Jede vorschlagsberechtigte Institution kann in den Kategorien „innovation“, „innovation2business“ und „innovation2market“ jeweils maximal einen Vorschlag machen. Nur Vorschläge, welche die unten beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können im weiteren Bewertungsverlauf berücksichtigt werden. 

Auf Grundlage von Fachgutachten ermittelt eine Jury aus hochrangigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft die Preisträger*innen in den jeweiligen Preiskategorien bzw. nominiert Kandidatinnen und Kandidaten für den Publikumspreis. 

Die Kriterien für die Auswahl in jeder Preiskategorie sind 

  • Persönlichkeit,
  • wissenschaftliches Potenzial der Innovation und
  • wirtschaftliches Potenzial der Innovation.

Als Innovationen im Sinne dieser Kriterien gelten neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Für alle Kategorien gilt: Es muss einen NRW-Bezug der Kandidat*innen geben. Dieser ist im Vorschlagsformular darzustellen, z. B.:

  • Ein Unternehmen muss seinen Hauptsitz oder einen Standort mit großer Bedeutung für die unternehmerische Entwicklung von Innovationen in NRW haben.
  • Ein/e Wissenschaftler*in muss aktuell an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in NRW tätig sein.

Zusätzlich gelten die folgenden spezifischen Teilnahmevoraussetzungen für die jeweiligen Preiskategorien, die ebenfalls im Vorschlagsformular dargestellt werden müssen.

Die Basis unseres Innovationsökosystems bildet der Erfindergeist, der innovative Ideen hervorbringt und deren Anwendungsmöglichkeiten auslotet. Die Preiskategorie „innovation“ zeichnet Persönlichkeiten mit herausragenden Ideen in einem frühen Stadium aus, deren Umsetzbarkeit bereits nachgewiesen wurde, beispielsweise in einem Demonstrator, Prototyp oder Reallabor, und die sehr gute Aussichten auf Markterfolg haben.

Teilnahmevoraussetzungen:

  1. Vorgeschlagen werden kann eine Person. Zum Beispiel ein/e Wissenschaftler*in bzw. ein/e Unternehmer*in.
  2. Die Innovation sollte einen vorwettbewerblichen Reifegrad (Demonstrator, Prototyp, Reallabor, Experimentierraum) haben und noch nicht am Markt erhältlich bzw. im Unternehmen implementiert sein, wobei erste Pilotkunden im Rahmen einer Produktentwicklung kein Ausschlusskriterium sind.

Kooperationen von Innovationsgeber*innen mit etablierten mittelständischen Unternehmen tragen dazu bei, Erfindergeist und wissenschaftliche Exzellenz in wirtschaftliche Dynamik zu überführen. Die Preiskategorie „innovation2business“ prämiert Persönlichkeiten, die aus herausragenden Ideen für Produkt- oder Prozessinnovationen ein erfolgreiches Geschäftsmodell entwickelt haben. Prämiert wird ein Tandem aus Unternehmerpersönlichkeit und Innovationsgeber*in.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vorgeschlagen werden können zwei Personen. Der Vorschlag muss aus einem Tandem aus Mittelstand/Familienunternehmen und Innovationsgeber*in (z.B. Wissenschaftler*in einer Hochschule oder Forschungseinrichtung) bestehen. Möglich ist auch ein Tandem aus zwei Unternehmen.
  • Die Innovation sollte bereits am Markt erhältlich sein und Pionierkäufer*innen/Early Adopters ansprechen bzw. im Produktivbetrieb implementiert sein. Der Markteintritt des Produkts/der Dienstleistung oder die Verwendung der Prozessinnovation darf maximal 5 Jahre zurückliegen.
  • Die nominierte Unternehmerpersönlichkeit sollte die strategischen Unternehmensentscheidungen maßgeblich beeinflussen und das unternehmerische Risiko tragen.
  • Die Beschäftigtenzahl des Unternehmens, das die Innovation an den Markt gebracht hat bzw. im Produktivbetrieb einsetzt, sollte unter 2.500 liegen. 

Unternehmer*innen, denen es gelingt, Innovationen in eine breite kommerzielle Anwendung zu überführen, setzen wesentliche Impulse für wirtschaftliche Dynamik und Wohlstand. Die Preiskategorie „innovation2market“ zeichnet solche Persönlichkeiten aus, deren Innovation nur wenige Jahre nach Einführung auf dem Markt ein besonders starkes Wachstum realisieren konnte. 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vorgeschlagen werden kann ein/e Unternehmer*in, die oder der an den strategischen Unternehmensentscheidungen beteiligt ist und ein unternehmerisches Risiko trägt. 
  • Die Innovation sollte bereits 3- 10 Jahren am Markt erhältlich sein und einen breiten Kundenkreis ansprechen. Dadurch konnte das Unternehmen (neue) Märkte im In- oder Ausland erschließen. Die mit der Innovation verbundenen Umsätze sind in den letzten Jahren substanziell gestiegen. 
  • Das Unternehmen muss vor dem 30.08.2019 gegründet worden sein.

Innovationen sind der Schlüssel für die anstehenden Transformationsherausforderungen. Der Publikumspreis „innovation4transformation“ zeichnet Persönlichkeiten aus, deren innovative Produkte, Lösungen oder Geschäftsmodelle auf herausragende Weise zur Lösung von Transformationsherausforderungen (zum Beispiel Dekarbonisierung, geschlossene Kreisläufe, Digitalisierung) beitragen. 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Für diese Kategorie können keine Vorschläge direkt eingereicht werden.
  • Aus allen eingereichten Vorschlägen wählt die Jury voraussichtlich 3 Nominierte aus, die in besonderem Maße auf Transformationsherausforderungen einzahlen. 

Das ausgefüllte Vorschlagsformular senden Sie als ein pdf-Dokument an innovationspreis[at]mwike.nrw.de (innovationspreis[at]mwike[dot]nrw[dot]de). Nur dieses pdf-Dokument wird im weiteren Bewertungsverfahren berücksichtigt. Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig bis zum 08.02.2024 ein, da verspätet eingereichte Unterlagen möglicherweise nicht mehr berücksichtig werden können. Sie erhalten bei jeder Bewerbung eine persönliche Antwort. Bitte haben Sie dabei etwas Geduld.

 

Vorschlagsformulare 

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: innovationspreis[at]mwike.nrw.de (innovationspreis[at]mwike[dot]nrw[dot]de)