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Endlagerung radioaktiver Abfälle

Endlagerung

Die Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ist ein hochsensibles Thema, welches noch viele künftige Generationen beschäftigen wird. Nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik kann nur die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen dem Ziel dienen, diese Abfälle langfristig und sicher aus unserem Lebensraum zu entfernen.

Übergeordnete Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle

Mit der Europäischen Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates der Europäischen Union wurde ein Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle geschaffen, um zu vermeiden, dass künftigen Generationen unangemessene Lasten aufgebürdet werden. Diese Europäische Richtlinie sieht vor, dass die in einem Mitgliedstaat anfallenden abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle auch auf dessen Hoheitsgebiet sicher und umweltgerecht zu entsorgen sind.
 
Mit dem Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz) vom 05. Mai 2017 verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren zu suchen. In Deutschland kommen grundsätzlich für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht. Der Standort für das Endlager für abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle soll gemäß dem Standortauswahlgesetz bis zum Jahr 2031 festgelegt werden. Im November 2022 wurde bekannt, dass für das hochkomplexe Auswahlverfahren deutlich mehr Zeit veranschlagt werden muss als bisher angenommen. Demnach ist mit einer Entscheidung über den Endlagerstandort je nach Verlauf des Suchverfahrens erst zwischen 2046 und 2068 zu rechnen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht zu einem ergebnisoffenen und ausschließlich an objektiven fachtechnischen und naturwissenschaftlichen Kriterien ausgerichteten Prozess der Standortsuche, wie dies im Gesetz angelegt ist. Die Landesregierung und ihre Fachbehörden verfolgen die einzelnen Schritte der Endlagersuche kritisch und werden sachfremder Einflussnahme jederzeit entgegentreten.

Endlagersuche in Deutschland

Das Standortauswahlgesetz regelt das mehrstufige Verfahren der Endlagersuche in Deutschland. Es bildet die Grundlage für eine faires, transparentes und wissenschaftsbasiertes Verfahren:

  • Ausgehend von einer „weißen Landkarte“ werden bei der Suche die Gesteinsformationen in allen Bundesländern auf ihre Eignung überprüft.
  • Insbesondere soll die Transparenz in dieser komplexen Endlagersuche durch eine weitreichende Beteiligung der Öffentlichkeit gewahrt bleiben, um ein höchstmögliches Vertrauen in das Verfahren zu erreichen. So wurde dem pluralistisch zusammengesetzten Nationalen Begleitgremium (NBG) die Aufgabe übertragen, das Standortauswahlverfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten.
  • Die Bewertung der Gesteinsformationen sowie die Erkundung möglicher Standorte basiert auf gesetzlich festgeschriebenen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Kriterien.

Das Standortauswahlverfahren ist in drei Phasen gegliedert, in welchen die Suchräume durch Anwendung der festgeschriebenen Anforderungen und Kriterien sukzessiv eingeengt werden. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beauftragt. Sie legt die Ergebnisse ihrer Arbeit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Prüfung vor. Das BASE informiert als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren die Öffentlichkeit umfassend und systematisch über den aktuellen Stand. Es erarbeitet eine Empfehlung und legt diese sowie die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens einschließlich der Beratungsergebnisse des NBG dem Bundesumweltministerium vor. Jede Phase endet nach der Befassung durch Bundesrat und Bundestag mit einem Bundesgesetz.

Das sind die drei Phasen

In einem ersten Schritt des Verfahrens wurden von der BGE aus allen Bundesländern sämtliche verfügbaren geologischen Daten zusammengetragen. Am 28. September 2020 hat die BGE mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ erste Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht. Diese wurden im Rahmen der Auftaktveranstaltung der vom BASE einberufenen „Fachkonferenz Teilgebiete“ – dem ersten formalen Öffentlichkeitsbeteiligungsformat des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle – der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Fachkonferenz Teilgebiete – hat an drei Terminen im Jahr 2021 den Zwischenbericht Teilgebiete mit Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen sowie Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erörtert. Am 7. September 2021 wurden die Beratungsergebnisse der Fachkonferenz der BGE zur Prüfung übergeben.

Auch nach der Fachkonferenz Teilgebiete werden – über die Vorgaben des Standortauswahlgesetzes hinaus – Beteiligungs- und Informationsangebote durch das BASE bereitgehalten. Das „Forum Endlagersuche“ ermöglicht es der breiten Öffentlichkeit, sich über den Stand der Arbeiten der BGE auszutauschen und aktiv zu beteiligen. Nachdem diese im Frühjahr 2022 ihre methodischen Überlegungen für die ersten Sicherheitsbewertungen vorgestellt hat, konnte die BGE nun erstmals einen Rahmenterminplan bis zum voraussichtlichen Vorschlag der Standortregionen im Jahr 2027 vorlegen.

Sobald die BGE ihren Vorschlag über die Standortregionen für die übertägige Erkundung nebst standortbezogener Erkundungsprogramme vorgeschlagen hat, wird das BASE für das weitere Verfahren "Regionalkonferenzen" einrichten, über welche die Öffentlichkeitsbeteiligung einer jeweils betroffenen Region realisiert wird. Zudem richtet das BASE die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ ein, welche das Verfahren aus überregionaler Sicht begleiten wird. Diese ist zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Regionalkonferenzen und Zwischenlagergemeinden.

Die Phase endet mit der Festlegung der Standortregionen durch Bundesgesetz.

Sachstand in Nordrhein-Westfalen

In ihrem Zwischenbericht führt die BGE bei einer Gesamtzahl von 90 Teilgebieten lediglich 7 Teilgebiete auf, welche 19 von 53 Kreise und kreisfreie Städte im Land NRW betreffen. Dabei handelt es sich um Formationen aus Tongestein oder Steinsalz in der nördlichen Hälfte des Landes, welche nach Stand von Wissenschaft und Technik günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.

Der Geologische Dienst des Landes NRW (GD NRW) hat eine Plausibilisierung des Zwischenberichts der BGE zu den NRW betreffenden Teilgebieten vorgenommen und die Ergebnisse in seiner Stellungnahme vom 8. Februar 2021 dargelegt. Die BGE hat ihrerseits eine fachliche Einordnung zur Stellungnahme des GD NRW vorgenommen und diese mit Stand vom 1. Juni 2021 veröffentlicht.

Die BGE erkundet die Standortregionen übertägig und ermittelt Standorte für die untertägige Erkundung unter Anwendung der gesetzlich festgelegten Kriterien und Anforderungen. Sie erarbeitet Erkundungsprogramme und Prüfkriterien für die untertägige Erkundung.

Die Phase endet mit der Bestimmung der untertägig zu erkundenden Standorte durch Bundesgesetz.


Die BGE erkundet die Standortregionen untertägig unter Anwendung der gesetzlich festgelegten Kriterien und Anforderungen. Sie erstellt einen Standortvorschlag für das Endlager einschließlich eines zugrundeliegenden Standortvergleichs von mindestens zwei Standorten.

Die Phase endet mit der Entscheidung über den Endlagerstandort durch Bundesgesetz.

Beteiligungsmöglichkeiten und weitere Informationen

Die Suche und die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle liegt allein in der Zuständigkeit des Bundes. Das Bundesumweltministerium trägt die Gesamtverantwortung über das Verfahren. Das BASE ist gemäß Standortauswahlgesetz zuständig dafür, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und während der Dauer des Standortauswahlverfahrens umfassend und systematisch über die Ziele des Vorhabens, die Mittel und den Stand seiner Verwirklichung sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet und über die vorgesehenen Beteiligungsformen beteiligt wird.

Das zentrale Informationsangebot des Bundes zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland ist die vom BASE stets aktuell gehaltene Website www.endlagersuche-infoplattform.de. Dort finden engagierte Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen zum Themenkomplex Standortauswahl. Die vielfältigen Möglichkeiten der aktiven Beteiligung finden sich hier.

Mitarbeit am nationalen Entsorgungsprogramm

Das Bundesumweltministerium hat gemäß der Europäischen Richtlinie 2011/70/Euratom mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm die deutsche Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle dargelegt. Im Rahmen der Strategische Umweltprüfung wurden sowohl Behörden als auch die Bevölkerung umfassend beteiligt, bevor das Bundeskabinett das Nationale Entsorgungsprogramm am 12. August 2015 beschlossen hat. Das Entsorgungsprogramm steht unter dem Vorbehalt der Revision, da sich mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik stets wesentliche Änderungen ergeben können.
 
Weitere Informationen des Bundesministeriums zum Nationalen Entsorgungsprogramm.

Strategische Umweltprüfung (SUP) über eine Endbestimmung für hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle in Belgien

Zuletzt sind die Bestrebungen der belgischen Nationalen Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien (NERAS) in den Blickwinkel der deutschen Öffentlichkeit gerückt – im Rahmen einer SUP wurde der belgischen Öffentlichkeit ein Planungsentwurf zur Endlagerung zur Konsultation vorgelegt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der Ansicht, dass auch die deutsche Öffentlichkeit gemäß der ESPOO-Konvention an der Konsultation hätte beteiligt werden müssen. Die Landesregierung hat sich daher in einer Stellungnahme an die NERAS gewandt, um eine Beteiligung der deutschen Bevölkerung in den zu Belgien angrenzenden Regionen einzufordern.