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Energiekartellrecht

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Energiekartellrecht

Ein funktionierender Wettbewerb ist grundlegende Voraussetzung einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsordnung.

Der Wettbewerb kann durch eine Vielzahl von unlauteren Wettbewerbshandlungen eingeschränkt beziehungsweise behindert werden, unter anderem durch Kartellbildung, Preisabsprachen, missbräuchliche Preisbildung (bei Monopolstellung). Solche Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern ist vordringliche Aufgabe einer Kartellbehörde.

Die rechtliche Grundlage der deutschen Kartellbehörden bildet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Eine Landeskartellbehörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse nach dem GWB grundsätzlich dann wahr, wenn die Wirkung einer Marktbeeinflussung oder eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht. In allen anderen Fällen der Anwendung des GWB ist das Bundeskartellamt in Bonn oder eine andere Landeskartellbehörde zuständig.

Kartellaufsicht im Energiebereich

Die Energiekartellbehörde als Landeskartellbehörde im Wirtschaftsministerium beschäftigt sich unter anderem mit Bürger- und Verbraucheranfragen bei Problemen mit leitungsgebundener Energie wie Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.

Die Landeskartellbehörde kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung, § 32e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Diese Branchenuntersuchung richtet sich nicht gegen bestimmte Unternehmen. Vielmehr geht es darum, umfassende Kenntnisse über die untersuchten Märkte zu gewinnen. Diese Kenntnisse sind wiederum eine wichtige Datengrundlage für weitere Verfahren der Landeskartellbehörde. Im Nachgang zur Sektoruntersuchung kann die Landeskartellbehörde auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen ihres Aufgreifermessens Verfahren zur Durchsetzung des Kartellrechts einleiten, wenn sich ein Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ergeben sollte.

Die Landeskartellbehörde hat am 02.06.2021 ihren Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Fernwärme veröffentlicht. Die Untersuchung der LKartB hat den Hintergrund, dass Fernwärmenetze ein (natürliches) Monopol darstellen, Kundinnen und Kunden den Fernwärmeversorger also nicht wechseln können. Oftmals sind die Preisfindung und die Vertragsbedingungen für die Kundinnen und Kunden nicht transparent. Dies zeigen etliche Beschwerden, die die LKartB NRW von Kundenseite erreichen. 

Die (allgemeine) nordrhein-westfälische Landeskartellbehörde ist für alle weiteren Branchen, mit Ausnahme der Bereiche Energie und Wasser, im gleichen Ministerium in Nordrhein-Westfalen zuständig.