

Die rechtliche Grundlage der deutschen Kartellbehörden bildet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Eine Landeskartellbehörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse nach dem GWB grundsätzlich dann wahr, wenn die Wirkung einer Marktbeeinflussung oder eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht. In allen anderen Fällen der Anwendung des GWB ist das Bundeskartellamt in Bonn oder eine andere Landeskartellbehörde zuständig.
Die Energiekartellbehörde als Landeskartellbehörde im Wirtschaftsministerium beschäftigt sich unter anderem mit Bürger- und Verbraucheranfragen bei Problemen mit leitungsgebundener Energie wie Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.
Im Weiteren ist sie die Energiekartellbehörde für die Themengebiete "Energiehandel" und "Vertriebsprodukte" zuständig.
Die (allgemeine) nordrhein-westfälische Landeskartellbehörde ist für alle weiteren Branchen, mit Ausnahme der Bereiche Energie und Wasser, im gleichen Ministerium in Nordrhein-Westfalen zuständig.