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Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht, Gesetz, Recht, Paragraph

Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht

Rechtssicherheit und ein freier Wettbewerb sind Grundvoraussetzungen für eine gesicherte und soziale Marktwirtschaft. Allein funktionierender (Leistungs-)Wettbewerb zwingt die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer zu technischer und kostenoptimierender Innovation. Wettbewerb ist der Motor einer marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaft.

Alle Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer, ob große Industrie- und Wirtschaftskonzerne oder mittelständische Unternehmen aus Dienstleistung und Handwerk, müssen darauf vertrauen können, dass sie sich mit ihren Produkten und Leistungen einem fairen, offenen Wettbewerb stellen können. Und es gilt auch, potentiellen Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern mit innovativen Ideen einen freien Zugang zu „ihrem“ Markt zu ermöglichen.

Diesen funktionierenden Wettbewerb zu sichern und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten zu verhindern bzw. zu unterbinden ist daher eine herausragende wirtschaftspolitische Aufgabe; hierzu gehört auch die Kontrolle staatlicher Subventionen, um Verzerrungen durch solche Beihilfen zu verhindern.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt sich auch den wirtschaftspolitischen Herausforderungen zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs um öffentliche Mittel in Nordrhein-Westfalen. Im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW werden die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung in einem Landesvergabegesetz verankert. Ergänzend dazu wird die gleichrangige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten neben dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Maxime der öffentlichen Beschaffung in Nordrhein-Westfalen festgelegt.