
Urananreicherung
Urananreicherungsanlage Gronau
Am Standort Gronau betreibt die Urenco Deutschland GmbH die Urananreicherungsanlage Gronau. Die Urenco Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der Urenco Enrichment Company Limited mit Sitz in Großbritannien. Weitere Anreicherungsanlagen der Urenco Gruppe befinden sich in Großbritannien, in den Niederlanden und in den USA. Anteilseigner der Urenco-Gruppe sind je zu einem Drittel die Niederlande und Großbritannien im Rahmen staatlicher Beteiligungen und die deutschen Firmen RWE und PreussenElektra.
Das Wirtschaftsministerium NRW ist die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde über die Urananreicherungsanlage Gronau (UAG). Sie hat im Jahr 1981 die erste nach § 7 Atomgesetz (AtG) notwendige Genehmigung für deren Errichtung erteilt. Die UAG wurde 1985 mit einer Trennleistung von 400 t UTA/a in Betrieb genommen (UTA = Urantrennarbeit). Letztmalig erfolgte eine atomrechtliche Genehmigung für den weiteren Ausbau und den Betrieb der Anlage im Jahr 2005. Genehmigt wurden u. a. die Erhöhung der Trennleistung von 1.800 t UTA/a auf bis zu 4.500 t UTA/a sowie die Errichtung und der Betrieb eines Uranoxid-Lagers. Das Uranoxid-Lager ist bereits 2014 am Standort Gronau errichtet worden. Seine nukleare Inbetriebnahme ist nach aktuellem Stand für 2025 vorgesehen und bedarf der Zustimmung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde.
In der UAG wird Natururan in Form von Uranhexafluorid (UF6) mit einem Anteil von spaltbarem Uran-235 von 0,7 % mit Hilfe von Gasultrazentrifugen auf den für den Einsatz in Kernkraftwerken benötigten Gehalt von 5 % U-235 angereichert. Die Urananreicherung nach dem Gasultrazentrifugenprinzip ist die weltweit modernste und effizienteste Methode. Die Zentrifugentechnologie wurde aufgrund der Gefahren der Proliferation daher als „Geheim“ eingestuft. Aus dem durch die Anreicherung erzeugten „Product“ werden im Ausland wie auch in der einzigen in Deutschland ansässigen Brennelementfabrik in Niedersachsen Brennelemente für den Einsatz in Kernkraftwerken hergestellt. Es findet somit keine direkte Belieferung von Kernkraftwerken durch die Urenco Deutschland GmbH (Urenco D) statt.
Neben dem Wirtschaftsministerium NRW als staatlich zuständiger Atomaufsicht unterliegen die Tätigkeiten der Urenco D der Überwachung durch weitere Behörden; dazu zählen unter anderem
- IAEA/Euratom für die Überwachung der sicheren Verwendung nuklearen Materials,
- das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Genehmigung der Beförderung von „Kernbrennstoffen“
- für die Genehmigung der Beförderung „Sonstiger radioaktiver Stoffe“ die Bezirksregierung Münster (Straßen und Wasserwege) und das Eisenbahnbundesamt (bundeseigenes Schienennetz)
- das Bundesumweltministerium (BMUV) für die Überwachung der Einhaltung der Verträge von Almelo, Cardiff, Washington und Paris betreffend die Zentrifugentechnologie
- das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Exportgenehmigungen
Genehmigungsantrag für ein Zentrifugenlager
Die Urenco D hat mit Schreiben vom 25. Oktober 2024 die Errichtung und den Betrieb eines neuen Zentrifugenlagers beim Wirtschaftsministerium NRW beantragt. Dort sollen defekte Zentrifugen bis zu ihrer aus Geheimhaltungsgründen komplexen Verwertung in einem noch in Planung befindlichen speziellen Reststoffbearbeitungszentrum am Standort der UAG gelagert werden.
Der Genehmigungsantrag für das Zentrifugenlager wird vom Wirtschaftsministerium NRW gemäß den Vorgaben der atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) geprüft. In einem ersten Schritt wurde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht (UVP-Pflicht) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass eine UVP für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrifugenlagers nicht erforderlich ist. Durch die beantragte Änderung der bestehenden Gesamtanlage werden keine zusätzlichen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen.
Periodische Sicherheitsüberprüfung 2021 der UAG
Betreiber kerntechnischer Anlagen sind nach dem Atomgesetz (AtG) dazu verpflichtet, jeweils alle zehn Jahre die Ergebnisse einer periodischen Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Ziel der periodischen Sicherheitsüberprüfung ist die Überprüfung und Bewertung der nuklearen Sicherheit der Anlage in Bezug auf die Beherrschung der in den einschlägigen Regelwerken festgelegten Störfälle durch die Sicherheitseinrichtungen der Anlage. Nach Ablauf von 10 Jahren wurde nach § 19a AtG bei der Urenco D im Jahr 2021 (Stichtag 30.06.2021) die dritte periodische Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Hierzu sind die eingereichten übergreifenden Analysen und Beurteilungen durch die hinzugezogenen Sachverständigen final begutachtet worden.
Das Ergebnis der periodischen Sicherheitsüberprüfung 2021: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen.
Die von der Betreiberin betriebsbegleitend umzusetzenden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden atomaufsichtlich überwacht.
Bei der Überprüfung wurden alle sicherheitstechnisch relevanten Themen untersucht, die den Standort, die Standorteinwirkungen, die Auslegung und den Betrieb der Anlage sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Abmilderung von Unfallfolgen betreffen. Hierbei wurden die radiologischen und chemischen Auswirkungen, die Betriebssicherheit, die Anlagensicherung sowie die Entsorgung und die Stilllegbarkeit der Anlage und mögliche Einwirkungen von außen wie Erdbeben, Explosionsdruckwellen und Hochwasser berücksichtigt.
Von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde waren dazu als unabhängige Gutachter beauftragt worden: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS (Köln), Öko-Institut (Darmstadt) und TÜV SÜD (München).
Enrichment Technology Company
Die Enrichment Technology Company Deutschland (ETC D) beschäftigt sich am Standort in Jülich mit der Entwicklung und Fertigung von Zentrifugen und Bauteilen für die Anreicherungstechnologie. Die ETC D gehört wie die Urenco Deutschland GmbH zur Urenco-Gruppe. Die Betriebsstätte in Jülich ist eng mit den Betrieben der Urenco-Gruppe, auch in den Niederlanden und England, verflochten.
Das Wirtschaftsministerium NRW ist die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde über die Verwendung von Kernbrennstoffen (§ 9 AtG) bei der ETC D in Jülich.