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Kraftwerke/Netze

Kraftwerke/Netze

Die Energiewende ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, die uns noch viele Jahre beschäftigen wird. Innovative, effiziente und umweltgerechte Lösungen beim Um- und Neubau von Kraftwerken, insbesondere auch beim Bau von KWK-Anlagen, und bei den Netzen sind wesentliche Voraussetzungen für ein Gelingen der Energiewende.

Kraft-Wärme-Kopplung

Die Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) ist für die Transformation des Energiesystems von großer Bedeutung: Diese Technologie verbindet durch die gleichzeitige Erzeu­gung von Strom und Wärme den Strom- und Wärmesektor. KWK ist ein kosten­günstiger, einfacher und umweltgerechter Weg, mittelfristig Wärme aus Erneuer­baren Energien und hocheffizienten konventionellen Energieerzeugungsanlagen in urbane Versorgungsstrukturen zu integrieren. Die Technologie ist bei rückläufiger ge­sicherter Leistung immer mehr Garant der Versorgungssicherheit für Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Der Ausbau der effizienten und klimafreundlichen KWK ist nach Auffassung der Landesregierung einer der wesentlichen Beiträge zur Errei­chung der Klimaschutzziele und trägt maßgeblich zum Ressourcen- und Klimaschutz bei.
 
KWK bietet insbesondere im dichtbesiedelten Nordrhein-Westfalen, in Verbindung mit der Fernwärmeinfrastruktur, ein erhebliches Potenzial zur CO2-Minderung zu ge­ringen volkswirtschaftlichen Kosten und für eine effiziente Energieversorgung. In modernen Kraftwerken, in denen die Stromerzeugung im Vordergrund steht, werden je nach Brennstoff zwischen rund 45 bis 62 Prozent der eingesetzten Brennstoffener­gie in Strom umgewandelt. Durch die Nutzung der Wärme in KWK-Anlagen lässt sich der Nutzungsgrad auf über 90 Prozent steigern.

Kraftwerke

Der Energiemix der Bruttostromerzeugung in Deutschland ist in einem fortlaufenden Wandel. Der Ausbau erneuerbarer Energiekapazitäten schreitet zügig voran. So wurden in 2019 rund 42,1 Prozent des Strombedarfs durch Strom aus erneuerbaren Energien abgedeckt. Durch die Stilllegung der deutschen Kernkraftwerke bis 2022 sowie mit der Umsetzung des so genannten Kohleausstiegsgesetzes " nimmt der Anteil der gesicherten Kraftwerksleistung weiter ab.
 
Das politische Ziel ist, den Anteil der erneuerbaren Energien fortlaufend zu erhöhen. Den größten Gesamtanteil an der deutschen Stromproduktion haben aber immer noch konventionelle Kraftwerke. Dieser Status wird sich in den nächsten Jahren mit Umsetzung der Beschlüsse der Kommission beschleunigt ändern, bis der Transfor­mationsprozess abgeschlossen ist. Der konventionelle Kraftwerkspark wird auch in den kommenden Jahrzehnten unverzichtbar für eine sichere Energieversorgung sein. Lag der Fokus in der Vergangenheit auf gesteigerten Wirkungsgraden und geringe­ren Emissionen dank hochmoderner Anlagentechnik, steht nun mit dem zunehmen­den Anteil volatiler erneuerbarer Erzeugung der Aspekt der Flexibilität konventionel­ler Kraftwerke im Vordergrund.
 
In Deutschland sind derzeit noch etwa 400 Großkraftwerke in Betrieb, wobei die Zahl aufgrund der Überkapazitäten und der Stilllegung fossiler Kraftwerksblöcke in den nächsten Jahren weiter abnehmen wird. Die Bundesnetzagentur führt seit 2011 eine detaillierte Liste aller Kraftwerksblöcke in Deutschland mit einer Leistung größer zehn Megawatt (MW).

Kraftwerkskapazitäten

In Deutschland waren in 2018 insgesamt 20,9 GW Braunkohlenkapazitäten installiert, davon allein im Rheinischen Revier 10,6 GW. Dort werden in Niederaußem und Neurath die weltweit modernsten Braunkohlenblöcke mit einer elektrischen Leistung von jeweils ca. 1000 MW betrieben. Die drei BoA-Blöcke (BoA- Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik) haben einen Wirkungsgrad von 43 Prozent. Am 1. Oktober 2017 wurden die ersten beiden 300 MW Blöcke in Frimmersdorf und zum 1.Oktober 2018  weitere zwei 300 MW Braunkohleblöcke in die so genannte Sicherheitsbereitschaft überführt ,die nur im Falle einer extremen Stromengpasssituation reaktiviert werden. Ein weiterer 300 MW Braunkohleblock wird im Oktober 2019 am Standort Neurath in die Reserve überführt. Die fünf Blöcke werden nach vier Jahren Sicherheitsbereitschaft endgültig stillgelegt. Damit werden  rund 11 Mio. Tonnen CO2 weniger emittiert.

In Deutschland waren in 2018 insgesamt 23,7 GW Steinkohlenkapazitäten installiert, davon allein in NRW 7,2 GW. In Duisburg-Walsum, Hamm und in Lünen werden die weltweit modernsten Steinkohlenblöcke mit einem Wirkungsgrad von 46 Prozent betrieben.

In 2018 waren in Deutschland insgesamt 27,2 GW erdgasgefeuerte Kraftwerkskapazitäten installiert, davon allein in Nordrhein-Westfalen ca. 7,5 GW. In Düsseldorf-Lauswardt sowie in Köln-Niehl werden die weltweit modernsten GuD-Kraftwerk (Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk) mit einem Wirkungsgrad von bis zu 61 Prozent betrieben. Diese liefern den Städten neben Strom gleichzeitig auch Fernwärme und erreichen dadurch einen Nutzungsgrad von bis zu 90 Prozent.

Darüber hinaus sind in Nordrhein-Westfalen weitere hochmoderne GuD-Anlagen in Betrieb (u.a. in Hürth-Knapsack sowie Hamm). Diese kommen allerdings aufgrund der aktuellen Überkapazitäten am Markt sowie der hohen Brennstoffkosten und moderaten CO2-Zertifikate Preise nur selten zum Einsatz.

Neue, moderne, hocheffiziente fossile Kraftwerke, möglichst in Kraft-Wärme-Kopplung stellen aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine notwendige Brückentechnologie dar bis zur vollständigen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Zudem liefern sie mit Abschaltung weiterer Kohleblöcke in Zukunft zu jeder Zeit unabhängig von den meteorologischen Bedingungen jederzeit Strom für den Markt.

Ein Pumpspeicherkraftwerk ist eine besondere Form eines Speicherkraftwerkes und dient der Speicherung von elektrischer Energie durch Hinaufpumpen von Wasser bei niedrigen Strompreisen. Dieses Wasser lässt man bei hoher Stromnachfrage wieder bergab fließen und erzeugt dabei mittels Turbinen und Generatoren elektrischen Strom.

Pumpspeicherkraftwerke dienen also primär dazu, in nachfrageschwachen Zeiten wie in der Nacht oder an Wochenenden ein Überangebot von elektrischer Leistung im Stromnetz durch den Pumpbetrieb aufnehmen zu können. Zu Zeiten mit hoher Stromnachfrage wird die gespeicherte Energie zur Deckung der Spitzenlast an das Stromnetz abgegeben. In Deutschland ist eine Gesamtleistung von 6,4 GW installiert. Die Gesamtspeicherkapazität beträgt ca. 30 GWh. In NRW befinden sich zwei Pumpspeicherkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 300 MW.

Stromnetze

Das deutsche Stromnetz besteht aus dem Übertragungsnetz und dem Verteilnetz. Die bestehenden Übertragungs- und Verteilnetze wurden teilweise noch vor dem 2. Weltkrieg errichtet und sind auf eine einseitige Verteilung des Stroms von den Kraft­werken auf die Verbraucher ausgerichtet. Sie sind nicht oder nur bedingt geeignet, neben den Kraftwerken auch eine Vielzahl kleiner Energieerzeuger, wie etwa die Erneuerbaren-Energien-Anlagen, in das Netz zu integrieren. Hier besteht noch er­heblicher Investitionsbedarf, um auch den Erfordernissen einer dezentraleren Ener­gieversorgung gerecht werden zu können.

Technische Energieaufsicht

Die Versorgung der Allgemeinheit mit den leitungsgebundenen Energien Strom und Gas erfolgt auf Basis eines eigenen Rechtsrahmens, dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucher­freundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung, die zunehmend auf erneu­erbaren Energien beruht und die von den Versorgungsunternehmen zu gewährleis­ten ist.
 
Alle für die Versorgung eingesetzten technischen Anlagen sind Energieanlagen, u.a. Strom- und Gasleitungen, Kraftwerke, Verdichterstationen, Gasdruckregel- und messanlagen. Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die tech­nische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind die allgemeinen Regeln der Technik zu beachten. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird dann ver­mutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Transport und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) und von Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) eingehalten worden sind.
 
Die nach Landesrecht zuständige Behörde ist die sogenannte „technische Energie­aufsicht“. Sie kann im Einzelfall die zur Sicherstellung der Anforderungen an die tech­nische Sicherheit von Energieanlagen erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Be­hörde hat die Befugnis, technische und wirtschaftliche Auskünfte einzufordern bzw. Betriebsgrundstücke u. ä. zu betreten und dort Prüfungen durchzuführen.
 
Die Zuständigkeiten für die technische Energieaufsicht werden in Deutschland de­zentral durch die Bundesländer ausgeführt. In Nordrhein-Westfalen nimmt diese Auf­gabe seit Anfang 2020 die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung VI wahr. Das Minis­terium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie bleibt weiterhin im Rah­men der Fachaufsicht für die Steuerung und Koordination zuständig.