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Zwischenlagerung

Zwischenlagerung

Bis zur Fertigstellung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle in Deutschland werden abgebrannte/bestrahlte Brennelemente zwischengelagert.

Zwischenlager für Kernbrennstoffe bedürfen einer Genehmigung nach § 6 Atomgesetz, welche durch das dafür zuständige Bundesamt für die nukleare Entsorgung (BASE) erteilt werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Zwischenlager für Kernbrennstoffe. Das AVR-Behälterlager am Standort des Forschungszentrums Jülich und das Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie ist zuständig für die atom-rechtliche Aufsicht über beide Zwischenlager.

AVR-Behälterlager Jülich:

Im AVR-Behälterlager am Standort des Forschungszentrums Jülich (FZJ) werden die abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des stillgelegten Jülicher Atomversuchsreaktors AVR in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR zwischengelagert.

Die vom damaligen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz für diese Lagerung endete am 30.06.2013. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) – seinerzeit die Forschungszentrum Jülich GmbH – hat eine weitere Aufbewahrungsgenehmigung beim danach zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), dem jetzigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragt. Das Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht abgeschlossen werden.

Zwischenzeitlich wurde der JEN durch die Anordnung des Wirtschaftsministeriums vom 02.07.2014 auferlegt, die Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen und einem zum Besitz Berechtigten zuzuführen.

Transportbehälterlager Ahaus:

Das zentrale Zwischenlager Ahaus (TBL-A) wurde Anfang der 90er Jahre in Betrieb genommen. Es ist in zwei Lagerhälften unterteilt, dem Brennelement-Zwischenlager Ahaus (BZA) für die Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und dem Abfall-Zwischenlager Ahaus (AZA) für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Gegenwärtig werden 329 Brennelementbehälter der Bauart CASTOR® mit Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken und dem Rossendorfer Forschungsreaktor im BZA zwischengelagert. Die atomrechtliche Aufsicht über das BZA obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Darüber hinaus werden im AZA, einem vormals ungenutzten Lagerbereich des Transportbehälterlagers, sonstige radioaktive Abfälle aus Betrieb und Rückbau kerntechnischer Anlagen aufbewahrt. Die zuständige strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde hierfür ist die Bezirksregierung Münster. Die Planungen sehen gegenwärtig vor, dass im BZA zukünftig bis zu 25 leere Brennelemente-Transportbehälter aus Frankreich und Brennelemente deutscher Forschungsreaktoren (Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz der Technischen Universität München FRM-II und Berliner Experimentier-Reaktor BER-II) aufgenommen werden. Darüber hinaus wird die Aufbewahrung der 152 CASTOR-THTR/AVR-Behälter aus Jülich als mögliche Option seitens der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen JEN verfolgt.