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Zwischenlagerung

Zwischenlagerung

Bis zur Fertigstellung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle in Deutschland werden abgebrannte/bestrahlte Brennelemente zwischengelagert.

Zwischenlager für Kernbrennstoffe bedürfen einer Genehmigung nach § 6 Atomgesetz, welche durch das dafür zuständige Bundesamt für die nukleare Entsorgung (BASE) erteilt werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Zwischenlager für Kernbrennstoffe. Das AVR-Behälterlager am Standort des Forschungszentrums Jülich und das Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie ist zuständig für die atom-rechtliche Aufsicht über beide Zwischenlager.

AVR-Behälterlager Jülich:

Im AVR-Behälterlager am Standort des Forschungszentrums Jülich (FZJ) werden die abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des stillgelegten Jülicher Atomversuchsreaktors AVR in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR zwischengelagert.

Die vom damaligen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz für diese Lagerung endete am 30.06.2013. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) – seinerzeit die Forschungszentrum Jülich GmbH – hat eine weitere Aufbewahrungsgenehmigung beim danach zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), dem jetzigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, beantragt. Das Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Es herrscht weiterhin in Jülich ein genehmigungsloser Zustand.

Die Landesregierung muss als Atomaufsicht darauf drängen, dass dieser Zustand möglichst schnell beendet wird. Deshalb gibt es seit 2014 eine Räumungsanordnung für das seit 2013 ungenehmigte Bestandslager. 

Die JEN hat als Adressatin der Räumungsanordnung die Kernbrennstoffe schnellstmöglich einer genehmigten Aufbewahrung zuzuführen. Zentral ist dabei die Überführung der Kernbrennstoffe in einen genehmigten Zustand. Die JEN verfolgt dazu derzeit zwei Optionen:

1. den Transport der CASTOR-Behälter nach Ahaus

2. den Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich

Die Entscheidung, welche Option priorisiert oder gewählt wird, liegt bei der JEN als Betreiberin. Der Bund bestimmt als Mehrheitsgesellschafter dort die maßgeblichen Entscheidungen.

Weitergehende Informationen finden sich in den untenstehenden FAQ `s .

Zwischenlager Ahaus:

Das zentrale Zwischenlager Ahaus wurde Anfang der 90er Jahre in Betrieb genommen. Betreiberin ist die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Das Zwischenlager Ahaus ist in zwei Lagerhälften unterteilt, dem Brennelement-Zwischenlager Ahaus (BZA) für die Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und dem Abfall-Zwischenlager Ahaus (AZA) für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die zuständige strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde über das AZA ist die Bezirksregierung Münster.

Gegenwärtig werden im BZA 329 Brennelementbehälter der Bauart CASTOR® mit Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken und dem Rossendorfer Forschungsreaktor zwischengelagert. Die Planungen der BGZ sehen im BZA gegenwärtig die Zwischenlagerung von Brennelementen deutscher Forschungsreaktoren (Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz der Technischen Universität München FRM-II und Berliner Experimentier-Reaktor BER-II) als auch  von  152 CASTOR-THTR/AVR-Behältern der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH vor.