
Zwischenlagerung
AVR-Behälterlager Jülich:
Im AVR-Behälterlager am Standort des Forschungszentrums Jülich (FZJ) werden die abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des stillgelegten Jülicher Atomversuchsreaktors AVR in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR zwischengelagert.
Die vom damaligen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz für diese Lagerung endete am 30.06.2013. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) – seinerzeit die Forschungszentrum Jülich GmbH – hat eine weitere Aufbewahrungsgenehmigung beim danach zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), dem jetzigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragt. Das Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht abgeschlossen werden.
Zwischenzeitlich wurde der JEN durch die Anordnung des Wirtschaftsministeriums vom 02.07.2014 auferlegt, die Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen und einem zum Besitz Berechtigten zuzuführen.
Transportbehälterlager Ahaus:
Das zentrale Zwischenlager Ahaus (TBL-A) wurde Anfang der 90er Jahre in Betrieb genommen. Es ist in zwei Lagerhälften unterteilt, dem Brennelement-Zwischenlager Ahaus (BZA) für die Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und dem Abfall-Zwischenlager Ahaus (AZA) für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Gegenwärtig werden 329 Brennelementbehälter der Bauart CASTOR® mit Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken und dem Rossendorfer Forschungsreaktor im BZA zwischengelagert. Darüber hinaus werden im AZA, einem vormals ungenutzten Bereich des Transportbehälterlagers sonstige radioaktive Abfälle aus Betrieb und Rückbau kerntechnischer Anlagen aufbewahrt (zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Münster). Das BZA soll in Zukunft Abfälle aus der Wiederaufarbeitung und Brennelemente deutscher Forschungsreaktoren (FRM-II und BER-II) aufnehmen.