
Clearingstelle Mittelstand NRW
Das Mittelstandsförderungsgesetz NRW: Dialogorientierte Wirtschaftspolitik
Durchgeführt werden die Verfahren von der Clearingstelle Mittelstand, die nach dem Gesetz außerhalb der Landesverwaltung eingerichtet ist. Im Mai 2013 hat die Clearingstelle Mittelstand ihre Arbeit aufgenommen. Angesiedelt ist sie bei der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern Nordrhein-Westfalen.
Die Clearingstelle holt im Rahmen dieses bundesweit bisher einmaligen Verfahrens Stellungnahmen der beteiligten Kammern und Verbände ein, bündelt sie und erarbeitet ein Votum aus Sicht der gesamten mittelständischen Wirtschaft. Dieses Votum soll so weit wie möglich bei der Formulierung des jeweiligen Vorhabens berücksichtigt werden. Die Verfahren dienen der Beratung der Landesregierung. Auch zu Vorhaben der EU und des Bundes können entsprechende Stellungnahmen durch die Landesregierung angefordert werden.
Beteiligt an den Clearingverfahren werden die Dachorganisationen des Handwerks, der Freien Berufe, der Industrie- und Handelskammern, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände. Die Clearingstelle Mittelstand ist zu strikter Neutralität verpflichtet.
Die Wirksamkeit der Clearingverfahren wird einmal jährlich durch den Mittelstandsbeirat der Landesregierung bewertet. Er besteht aus Spitzenvertretern der mittelstandsrelevanten Kammern und Verbänden.
(Bild: Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Sabine Jahn, Geschäftsführerin der Clearingstelle)