
Landesplanung
In Nordrhein-Westfalen liegt die entsprechende Zuständigkeit der Landesplanungsbehörde beim Wirtschaftsministerium. Das wichtigste Planungsinstrument ist hier der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind das Raumordnungsgesetz sowie das Landesplanungsgesetz.
Räumliche Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Ansprüche gestellt. Dazu zählen insbesondere,
- die Bereitstellung von Siedlungsflächen für Wohnen, Handel, Gewerbe und Industrie,
- die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur (Straßen, Schienen, Flughäfen, Wasserstraßen, Energieversorgung, Leitungen etc.),
- der Schutz- und die Entwicklung von Natur- und Landschaft,
- der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,
- die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen,
- die Schaffung bzw. der Erhalt von Möglichkeiten für eine Erholung im Freiraum,
- die Sicherstellung der Rohstoffversorgung,
- der Schutz des Grundwassers und seiner Nutzung sowie der
- Schutz vor Hochwasser.
Diese und weitere Raumnutzungsansprüche stehen häufig zueinander in Konkurrenz und müssen insbesondere im LEP NRW bestmöglich aufeinander abstimmt werden.
Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW)
Am 17. April 2018 hatte das Landeskabinett die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den LEP NRW beschlossen, um mehr Freiräume für Kommunen, Wirtschaft und Bevölkerung zu schaffen. Hierzu wurde im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf Basis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat das Landeskabinett am 19. Februar 2019 den entsprechenden Entwurf beschlossen. Der Landtag hat diesem Entwurf am 12.07.2019 zugestimmt. Die Änderung des Landesentwicklungsplans tritt am Tag nach der am 5. August 2019 erfolgenden Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt in Kraft. Die Änderungsverordnung findet sich hier.
Der ab dem 06. August 2019 geltende LEP NRW ergibt sich aus der LEP-Fassung von 2017 unter Abänderung durch die Änderung des LEP NRW 2019. Eine Gesamtfassung finden Sie hier.
Zentrale Unterlagen zur Änderung des LEP NRW sind nebenstehend abrufbar. Darüber hinaus sind dort die Adressen der Landesplanungsbehörde und der Regionalplanungsbehörden zu finden (zugleich gemäß § 10 Abs. 2 ROG Orte der Bereithaltung des LEP NRW und der Änderungen des LEP NRW sowie der zugehörigen Unterlagen).
Ferner sind im nebenstehenden Downloadbereich Synopsen abrufbar, in denen die Bewertung bzw. der Umgang mit im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Argumenten (Stand 19.02.2019) nachvollzogen werden kann. Hierbei gilt es zu beachten, dass Schreiben zu mehreren Themen in Argumentationsblöcke aufgeteilt wurden. Inhaltsgleiche bzw. argumentationsgleiche (Teil-) Stellungnahmen/Argumentationsblöcke, die separat oder gemeinsam von verschiedenen Akteuren eingereicht wurden, werden regelmäßig nur einmal dargestellt. Dies dient der Begrenzung des Umfangs der Synopsen und erleichtert für die Leser die Sichtung der vorgetragenen Argumente und ihrer Bewertung. So wurden beispielsweise die Positionen des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und des Städte- und Gemeindebundes (AG der kommunalen Spitzenverbände) nur einmal entsprechend wiedergegeben (S. 1841 ff der Synopse zu Institutionen).