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Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2

UVP Doel 1 und Doel 2

Das belgische Umwelt- und Energieministerium hat Anfang April 2021 förmlich über die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert.

Hierbei handelt es sich um die inzwischen eingeleitete UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29.07.2019 und der nachfolgenden Entscheidung des belgischen Verfassungsgerichts vom 05.03.2020.

Das Kernkraftwerk Doel besteht aus vier Druckwasserreaktorblöcken, mit jeweils circa 450 MW (Doel 1 / Doel 2) bzw. circa 1000 MW elektrischer Leistung (Doel 3 / Doel 4) einschl. zugehöriger Nebengebäude sowie Einrichtungen, die für die Lagerung von Kernbrennstoff und radioaktivem Abfall erforderlich sind. Es befindet sich in der Provinz Ostflandern (Gemeinde Beveren) an der Schelde im Hafen von Antwerpen etwa 15 Kilometer nordwestlich des Antwerpener Stadtzentrums. Der Kraftwerksstandort liegt damit circa 6 Kilometer von der belgisch-niederländischen Grenze entfernt, die kürzeste Entfernung zur deutschen Grenze beträgt 118 Kilometer.

Die vier Reaktoren wurden 1975 (Doel 1 / Doel 2) und 1982 bzw. 1985 (Doel 3 / Doel 4) in Betrieb genommen. Nach einer ursprünglichen Laufzeit von 40 Jahren wurde im Jahr 2015 eine Laufzeitverlängerung der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2 von 10 Jahren beschlossen.

Das im Rahmen der UVP geprüfte Vorhaben betrifft die erteilte 10-jährige Verlängerung des Kraftwerksbetriebs der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2. Nähere Einzelheiten zu dem Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Beteiligungszeitraum für die Öffentlichkeit und die Behörden zur Abgabe von Stellungnahmen ist mit dem 01. Juli 2021 abgelaufen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben am 23. Juni 2021 eine gemeinsame Stellungnahme zur grenzüberschreitenden UVP abgegeben.

Des Weiteren hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das zuständige belgische Energieministerium mit Schreiben von 16. Juli 2021 um fachlichen Austausch (Konsultation) zur grenzüberschreitenden UVP und Durchführung eines Erörterungstermins für die deutsche Öffentlichkeit gebeten.

Das belgische Energieministerium hat mit Schreiben vom 15.09.2021 die Durchführung einer zusätzlichen Konsultation sowie eines Erörterungstermins abgelehnt. 

Mit Schreiben vom 31.01.2022 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz dem belgischen Energieministerium geantwortet und die hiesige Rechtsauffassung zur Durchführung einer Konsultation dargelegt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Entscheidung der belgischen Behörde zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis nimmt.

Nach Prüfung der eingesandten Stellungnahmen durch das zuständige belgische Energieministerium ist das UVP-Verfahren inzwischen beendet.