
Regulierungskammer NRW
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht aufgrund europarechtlicher Vorgaben durch die EU-Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas die Regulierung des Netzbetriebes vor, um die Voraussetzungen für fairen Wettbewerb zu schaffen. Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen ist für rund 200 Strom- und Gasnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen zuständig, an deren Netze weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Netzbetreiber mit mehr Kunden und länderübergreifende Netze werden von der Bundesnetzagentur in Bonn reguliert.
Seit dem 1. Januar 2009 werden die Entgelte für den Netzzugang nach dem System der Anreizregulierung auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) gebildet. Ziel dieses Systems ist es, den Betreibern der Energieversorgungsnetze Anreize für eine möglichst effiziente Leistungserbringung zu setzen. Zu diesem Zweck gibt die Regulierungskammer NRW den Netzbetreibern in ihrer Zuständigkeit unternehmensbezogene Erlösobergrenzen für eine Regulierungsperiode unter Berücksichtigung des jeweiligen Effizienzwertes vor.
Im Downloadbereich der Regulierungskammer finden Sie Erhebungsbögen und die Anlagen zu den Rundschreiben.
Weitere Aufgaben der Regulierungskammer und Informationen zum Netzbetrieb: