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Förderung von Unternehmen

Förderung von Unternehmen

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) für die gewerbliche Wirtschaft soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes geben.

Die Fördermittel tragen unmittelbar zur Verbesserung der regionalen Investitionstätigkeit, der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und Stärkung der Einkommenssituation der regionalen Wirtschaft bei. Außerdem unterstützen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Die Idee des Programms: Beihilfen zur Neuansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen nützen wirtschaftlich schwächeren Regionen mehr als der Versuch, bedrohte Unternehmen mit Subventionen kurzfristig zu erhalten. Die beschäftigungswirksamen Projekte des RWP konnten in der Vergangenheit häufig den Verlust von Arbeitsplätzen in Krisenbranchen abschwächen und teilweise sogar ausgleichen. Hierzu haben insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beigetragen. Sie stehen daher im Zentrum der regionalen Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen.

Die neue auf Grundlage des überarbeiteten Koordinierungsrahmens der GRW überarbeitete Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes-Nordrhein Westfalen – gewerblich) ist ab dem 01.07.2023 gültig.

Folgende Änderungen im Vergleich zur vorherigen Richtlinie wurden vorgenommen:

  • Beurteilung der Förderfähigkeit von Unternehmen nicht mehr auf Grundlage ihres überregionalen Absatzes (Primäreffekt), sondern auf Grundlage konkreter regionalwirtschaftlicher Effekte (unter Verwendung von Positiv- und Negativlisten bezogen auf Branchen)
  • Einführung eines neuen Fördertatbestands für Unternehmen, die mit Bezug auf Umweltschutz oder Energieeffizienzgewinne über nationale und Unionsnormen hinausgehen
  • Privilegierung besonders innovativer oder nachhaltiger Unternehmen (niedrigere Zugangshemmnisse zur Förderung)

Der Antrag ist bei der NRW.BANK Münster erhältlich beziehungsweise kann unter www.nrwbank.de heruntergeladen werden. Der Antrag kann auch direkt im Kundenportal gestellt werden: https://www.kundenportal.nrwbank.de/ .

Wer wird gefördert?

Für eine Förderung kommen Unternehmen festgelegter Branchen (gem. GRW-Koordinierungsrahmen) aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe investieren und damit bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erzielen oder zur Stärkung der regionalen Produktivität beziehungsweise Einkommensbasis beitragen. Die Förderung ist insbesondere vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies sind nach der Definition der Europäischen Union Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder
  • eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro erwirtschaften.

Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist, können auch Großunternehmen gefördert werden. Es gilt je nach Fördergebiet die von der EU-Kommission festgelegte Förderhöchstgrenze von 11,25 Mio. EURO bzw. 7,5 Mio. Euro. .
 
Zu den Fördergebieten gehören das Ruhrgebiet sowie Bielefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal und die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Herford, Höxter, Kleve, Lippe, Paderborn, Viersen, der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Oberbergische Kreis und die Städteregion Aachen. Eine Übersichtskarte zu den Fördergebieten in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Die Fördermittel des RWP sind bestimmt für

  • gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Alternativ können auch Lohnausgaben für die mit dem Investitionsvorhaben von KMU geschaffenen Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
  • Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, insbesondere
    • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
    • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
    • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • nicht-investive Vorhaben wie beispielsweise Beratung und Schulung,
  • Markteinführung von innovativen Produkten, wenn sie maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt worden sind.

Finanzierung

Die Förderung nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen erfolgt aus Mitteln der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die je zur Hälfte vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden.

Weitere Informationen

Aktuelle Erlasse und Antragsformulare stehen auf der Internet-Seite der NRW.BANK bereit. Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch bei der Förderberatung der NRW.BANK unter (0211) 91741-4800 oder (0251) 91741-4800 sowie bei allen Banken und Sparkassen in NRW.

Die NRW.BANK bietet als Service zu den Förderungen kostenlose Beratungen für potenzielle Antragsteller*innen an und begleitet diese auch bis zu einer Antragstellung.

Dieses Beratungsangebot der NRW.BANK richtet sich ausdrücklich nicht an gewerbliche Unternehmensberater*innen.

Seit dem 23. Juni 2023 werden die gewährten Beihilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm über 100.000 Euro im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht.

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