
Förderung von Unternehmen
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) für die gewerbliche Wirtschaft soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes geben.
Die Fördermittel tragen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur bei. Außerdem unterstützen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.
Die Idee des Programms: Beihilfen zur Neuansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen nützen wirtschaftlich schwächeren Regionen mehr als der Versuch, bedrohte Unternehmen mit Subventionen kurzfristig zu erhalten. Die beschäftigungswirksamen Projekte des RWP konnten in der Vergangenheit den Verlust von Arbeitsplätzen in Krisenbranchen teilweise ausgleichen. Hierzu haben insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beigetragen. Sie stehen daher im Zentrum der regionalen Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen.
Der Antrag ist bei der NRW.BANK Münster erhältlich beziehungsweise kann unter www.nrwbank.de heruntergeladen werden.
Wer wird gefördert?
Für eine Förderung kommen Unternehmen mit überregionalem Absatz aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" investieren. Die Förderung ist insbesondere vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies sind nach der Definition der Europäischen Union Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, und
- einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder
- eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro erwirtschaften.
Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist, können auch Großunternehmen gefördert werden. Es gilt die von der EU-Kommission festgelegte Förderhöchstgrenze von 7,5 Mio. Euro.
Zu den Fördergebieten gehören das Ruhrgebiet sowie Bielefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal und die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Herford, Höxter, Kleve, Lippe, Paderborn, Viersen, der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Oberbergische Kreis und die Städteregion Aachen. Eine Übersichtskarte zu den Fördergebieten in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Die Fördermittel des RWP sind bestimmt für
- gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Alternativ können auch Lohnausgaben für die mit dem Investitionsvorhaben von KMU geschaffenen Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
- nicht-investive Vorhaben wie beispielsweise Beratung und Schulung,
- Markteinführung von innovativen Produkten, wenn sie maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt worden sind.
Finanzierung
Die Förderung nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen erfolgt aus Mitteln der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die je zur Hälfte vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden.
Weitere Informationen
Aktuelle Erlasse und Antragsformulare stehen auf der Internet-Seite der NRW.BANK bereit. Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch bei der Förderberatung der NRW.BANK unter (0211) 91741-4800 oder (0251) 91741-4800 sowie bei allen Banken und Sparkassen in NRW.
Seit dem 01. Juli 2016 werden die gewährten Beihilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm über 500.000 Euro im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht. Für Beihilfen, die nicht nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt werden, gilt die Veröffentlichungspflicht bereits ab 100.000 Euro.
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