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Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

Tihange Atomkraftwerk

Grenzüberschreitende UVP Tihange 3 und Doel 4

Die belgische Regierung hat aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise entschieden, die Laufzeit von zwei der aktuell noch sieben in Betrieb befindlichen Atomreaktoren zu verlängern. Dies betrifft die beiden Reaktoren Tihange 3 und Doel 4.

Der Druckwasserreaktor Tihange 3 hat eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist seit 1985 in Betrieb. Die Entscheidung der belgischen Regierung sieht eine Verlängerung der bis dato geltenden Laufzeit bis 2025 um weitere zehn Jahre auf 2035 vor. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Tihange zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 60 km.

Der Druckwasserreaktor Doel 4 hat ebenfalls eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist gleichfalls seit 1985 in Betrieb. Auch hier ist eine Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre bis 2035 vorgesehen. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Doel zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 130 km.

Nach derzeitigen Planungen sollen beide Reaktoren nach einer technischen Überprüfung ab November 2026 wieder ans Netz gehen. 

Das belgische Energieministerium hat nun die betroffenen Nachbarstaaten (darunter auch Deutschland) offiziell über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung dieser beiden Reaktoren informiert und darum gebeten, der zuständigen belgischen Behörde das Interesse an einer Verfahrensbeteiligung mitzuteilen.

Die belgischen Behörden haben die deutsche Seite darüber informiert, dass die grenzüberschreitende UVP vom 20. März 2023 bis zum 20. Juni 2023 stattfinden wird. Weitere Informationen in deutscher Sprache dazu finden sich unter folgendem Link:

Öffentliche Konsultation zur Verlängerung der Lebensdauer von Doel 4 und Tihange 3

Die zuständige belgische Behörde gibt der deutschen Öffentlichkeit bis einschließlich 20. Juni 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme (in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache). Bürgerinnen und Bürger, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, können ihre Stellungnahmen per E-Mail oder in Schriftform an die zuständige belgische Behörde richten.

Die Adressen lauten:

E-Mail: nuclear[at]economie.fgov.be (nuclear[at]economie[dot]fgov[dot]be)

Postadresse: FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie

Öffentliche Konsultation Doel 4 und Tihange 3

Boulevard du Roi Albert II, 16

1000 Bruxelles

Belgium

Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich an dem Verfahren beteiligen und hat dies dem BMUV offiziell mitgeteilt. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, die Anrainerinteressen Nordrhein-Westfalens und seiner Bevölkerung in Bezug auf die Umwelt- und Sicherheitsbelange bestmöglich zu vertreten. Dafür werden alle zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Mittel genutzt. 

Dementsprechend hat die Landesregierung NRW eine Stellungnahme übermittelt. Derzeit findet die Prüfung der eingesandten Stellungnahmen durch das zuständige belgische Energieministerium statt.