Um den Verpflichtungen des Onlinezugangsgesetzes nachzukommen, wurden vom IT-Planungsrat insgesamt 575 zu digitalisierende wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen identifiziert. Damit die Verwaltungsleistungen in der vorgegebenen Zeit umgesetzt werden können, werden Themenfelder arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen geplant und bearbeitet. Im OZG-Themenfeld „Unternehmensführung und Gewerbezulassung“ arbeiten die Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen federführend in der Geschäftslage „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“ zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt intensiv in einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesetzten Digitalisierungslabor zum Thema „Gründungsvorhaben“.
Ziel des Digitalisierungslabors ist die modellhafte gemeinsame Erarbeitung eines elektronischen, medienbruchfreien Antragsprozesses im Sinne eines „single point of contact“, der als Vorlage für bundesweite Lösungen dienen soll. Dabei sollen möglichst viele der von Gründerinnen und Gründern zu erbringenden Verwaltungsleistungen zunächst prozesshaft über möglichst wenige elektronische, medienbruchfreie Anzeige-/Antragsverfahren („Once-Only“-Prinzip) abgebildet werden.
Hierfür werden nutzerorientierte Antragsprozesse, ein Prototyp für die Umsetzung und ein Umsetzungsplan entwickelt. Zunächst wird im Digitalisierungslabor das Szenario der Gründung eines Handwerksbetriebes (zulassungspflichtiges Handwerk, Anlage A), insbesondere in Bezug auf die Gewerbeanzeige, die Eintragung in die Handwerksrolle, Beantragung der Betriebsnummer bei der Bundesanstalt für Arbeit und die steuerliche Ersterfassung behandelt. In einem zweiten Teil soll es um die Gründung von erlaubnispflichtigen Gewerben gehen – hier am Beispiel der Versicherungsvermittler nach § 34d Gewerbeordnung.
Im Anschluss daran ist eine Forstsetzung des Digitalisierungslabors und der Zusammenarbeit mit Bremen zu weiteren Verwaltungsleistungen möglich.