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Digitalisierung im Gewerberecht

Digitalisierung Gewerberecht

Im Bereich des Gewerberechts arbeitet das Wirtschaftsministerium aktuell an Digitalisierungsprojekten, die teils auf Landesebene verortet sind, teils auf Bundesebene, unter Mitwirkung der Länder, betrieben werden.

Dazu gehören das Gewerbe-Service-Portal.NRW zur elektronischen Abwicklung gewerberechtlicher Anzeige- und Genehmigungsverfahren sowie weitere damit zusammenhängende Projekte zum Betrieb und zur Entwicklung erforderlicher IT-Standards und das nationale Bewacherregister (NBR)/zentrales Gewerberegister.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes sowie das E-Government-Gesetz (EGovG NRW) des Landes regeln, dass Verwaltungsverfahren künftig auch online zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Behörden sollen den Bürgern bereits zum 1. Januar 2021 elektronische Verwaltungsverfahren anbieten. Das OZG verpflichtet den Bund und die Länder dazu, ab 1. Januar 2023 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die zu einem gemeinsamen Portalverbund zu verknüpfen sind.

Das Wirtschaftsministerium arbeitet aktuell insbesondere an folgenden Digitalisierungsprojekten:

Digitalisierungsprojekte des Wirtschaftsministerium

Bereits zum 1. Juli 2018 wurde das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW) in Betrieb genommen. Schon heute können Gründerinnen und Gründer - unterstützt durch BOT-Technologie, einem Dialogsystem für die digitale Antragsassistenz (Chat BOT Guido) - elektronisch und ohne Medienbruch ihr Gewerbe an-, um- oder abmelden. Verknüpft ist dies mit einem elektronischen Bezahldienst (ePayBL) und einer automatisiert im Portal erstellten Empfangsbescheinigung zur Gewerbeanzeige. Die Authentifizierung erfolgt über das Servicekonto.NRW. Hierdurch sind bereits die technischen und funktionalen Grundlagen für das bundesweit modernste Dienstleistungsportal für die Wirtschaft gelegt.

Das GSP.NRW wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der d-NRW AöR entwickelt und vom KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister - beim Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensburg/Lippe (krz) betrieben.
 
Beim nächsten großen Release steht eine deutliche Verbesserung der Nutzerorientierung im Fokus. Gründerinnen und Gründern soll mittels einer sog. Vorhabenklärung unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Auswahl der Verwaltungsleistungen, die sie im Rahmen des Gründungsvorhabens auf den Weg bringen müssen, aufgezeigt und als Onlineprozesse in einer Übersicht als Auswahl individualisiert bereitgestellt werden. Gleichzeitig werden die nächsten Verwaltungsleistungen, wie die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und Immobilienmakler und Bauträger (§ 34c GewO) medienbruchfrei über das Portal angeboten.

Perspektivisch sollen weitere wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen elektronisch und medienbruchfrei eingebunden werden. Das WSP.NRW wird zudem das Elster-Unternehmensportal zur Authentifizierung pilotieren.
 
Mit der geplanten deutlichen Erweiterung des Dienstleistungsangebotes für die Wirtschaft wird das GSP.NRW zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Entsprechend den Vorgaben der Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU soll es die Rolle eines digitalen Zugangstors für die Wirtschaft in NRW für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen und als sog. Einheitliche Stelle übernehmen. Ferner ist das WSP.NRW sog. „technischer Einheitlicher Ansprechpartner NRW“. Als rechtliche Grundlage dient das Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW (WiPG NRW), das im Sommer 2020 in Kraft treten wird.
 
Die Weiterentwicklung des GSP.NRW zum WSP.NRW ist mit der Arbeit der kommunalen OZG-Themenfeldkoordination im Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung verbunden. In 2020 arbeitet das Kompetenzzentrum Digitalisierung des KDN dem Wirtschaftsministerium bei der Umsetzung der kommunalen OZG-Leistungen im WSP.NRW durch die Koordination und Moderation der kommunalen Projektteams zu.
 
Angesichts der Herausforderung, innerhalb der für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gesetzten Frist bis Ende 2022, 79 von insgesamt 575 Leistungsbündeln (das sind rd. 5.000 Einzelleistungen) zu digitalisieren, bedarf es einer strukturierten Herangehensweise. Daher bauen wir parallel mehrere sog. Digitalisierungsstraßen auf, die vom Datenworkflow (in Abstimmung mit den Fachleuten aus dem Vollzug) kommend, die Sollprozess-Modellierung und IT-Standardisierung in einer einheitlichen Herangehensweise konzipieren und dokumentieren. Mit diesem standardisierten Konzeptvorgehen geht Nordrhein-Westfalen zur Beschleunigung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes neue Wege.
 
Das WSP.NRW wird über das künftige Serviceportal.NRW im Portalverbund eingebunden und soll für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen eine eigene, länderübergreifende, medienbruchfreie Portalkommunikation auf Basis einer bundesweit verknüpften XÖV-Standardisierung organisieren.

XGewerbeanzeige

Die d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts wurde gemeinsam mit der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) durch auf Grundlage eines Beschlusses der Wirtschaftsministerkonferenz damit beauftragt, den IT-Standard XGewerbeanzeige zu betreiben. Dieser Standard dient als Grundlage für den Transport von Daten aus den Gewerbemeldungen an empfangsberechtigte Behörden, die diese Daten im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung benötigen. Dieser Standard soll das technische Fundament für die gesamte künftige Digitalisierung des Gewerberechtsvollzugs bilden. Der IT-Standard XGewerbeanzeige wurde mit der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV) vom 22. Juli 2014 (BGBl. Nr. 34/2014, S. 1208) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als rechtlich verbindlich festgelegt. Die aktuellen Versionen des Standards XGewerbeanzeige werden jeweils zum 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres veröffentlicht und sind dann nach einer Umsetzungsfrist bindend anzuwenden.

XGewerbeordnung/XUnternehmen

Zur bundesweiten Umsetzung elektronisch medienbruchfreier Prozesse unter Einbindung der verschiedensten Behörden und öffentlichen Stellen bei wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen ist ein über XGewerbeanzeige hinausgehender IT-Standard notwendig. Der Kerndatensatz aus XGewerbeanzeige wird zu diesem Zweck zu einem IT-Standard „XGewerbeordnung“ bzw. „XUnternehmen“ weiterentwickelt.

Die Wirtschaftsministerkonferenz hat mit Beschluss vom 25./26.06.2019 die schrittweise Erweiterung des IT-Standards XGewerbeanzeige zu einem XÖV-konformen Standard XGewerbeordnung beschlossen, der insbesondere die Beantragung und Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse gemäß der Gewerbeordnung umfassen soll. Darauf aufbauend soll die Weiterentwicklung zu einem umfassenderen IT-Standard „XUnternehmen“ erfolgen, um die Standardisierung weiterer wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen voranzubringen. XUnternehmen soll insbesondere Verfahren aus dem Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich der freien Berufe abdecken. Grenzen für diesen erweiterten Standard werden dort gesetzt, wo Verfahren bereits elektronisch über standardisierte Schnittstellen abgewickelt werden (u.a. in den Bereichen Sozialversicherung und Steuern). Entsprechende Beschlussfassungen der Wirtschaftsministerkonferenz erfolgen auf Initiative Nordrhein-Westfalens.

Damit die Verwaltungsleistungen in der vorgegebenen Zeit als Onlinedienst zur Verfügung steht, wurden für die Verwaltungsleistungen in sog. Themenfeldern und dort in Geschäftslagen organisiert. Bund, Länder und Kommunen beteiligen sich arbeitsteilig an der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Im OZG-Themenfeld „Unternehmensführung und  -entwicklung“ arbeiten die Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen federführend in der Geschäftslage „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“ zusammen. Zur Verdeutlichung dieser Zusammenarbeit haben Nordrhein-Westfalen und Bremen am 20. Mai 2019 eine Erklärung zur verstärkten Zusammenarbeit i.R.d. OZG-Umsetzung abgegeben. Bremen und Nordrhein-Westfalen werben um Unterstützung und Mitarbeit anderer Bundesländern und stellen die erzielten Projektergebnisse dem Bund und Ländern kostenfrei zur Mit- und nachnutzung zur Verfügung.

Zum 1. Juni 2019 wurde das nationale Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Betrieb genommen. Hierin werden bundesweit Informationen zur Zuverlässigkeit und Qualifikation von Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst. Diese Daten dienen den für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Perspektivisch soll das nationale Bewacherregister zu einem bundesweiten Gewerberegister weiterentwickelt werden, indem auch die Erfassung weiterer gewerberechtlicher Erlaubnisse ermöglicht wird.

Weitergehende Informationen zum nationalen Bewacherregister
 

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