
Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021
Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit.
Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro Soforthilfe für die betroffenen Länder zur Verfügung zu stellen. Der Bundesfinanzminister und der Bundesinnenminister haben zugleich deutlich gemacht, dass der Bund am Ende die Hälfte der geleisteten Soforthilfen übernehmen wird. Das Land wird die Mittel kurzfristig im Wege der Notbewilligung als Billigkeitsleistung zur Verfügung stellen.
Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.
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