Anlagen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
Für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen ist eine Genehmigung nach § 6 Atomgesetz erforderlich. Diese Genehmigung wird vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt.
Die Aufsicht darüber erfolgt durch das zuständige Bundesland, also für die Lager in Jülich und in Ahaus durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Zwischenlagerstätten von Kernbrennstoffen in Nordrhein-Westfalen sind:
- Brennelemente-Zwischenlager Ahaus (BZA) im Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)
- Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Behälterlager der JEN in Jülich (AVR-BL)
Informationen zum aktuellen Betrieb
Aktuelle Informationen zum Betrieb finden Sie in im Strahlenschutzbericht des Monats auf den Seiten der Radiologische Fernüberwachung kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen (RFÜ NRW).
Die Seite wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betreut.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: