© MWIDE NRW / Kim-Anh Nguyen
Onlinezugangsgesetz: Gemeinsame Erklärung von NRW und Bremen
Staatssekretär Dammermann: Die Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt, um den digitalen Service für die Wirtschaft zu verbessern
Nordrhein-Westfalen und die Freie Hansestadt Bremen wollen gemeinsam digitale und standardisierte Verwaltungslösungen im Bereich der Gewerbeanmeldung entwickeln. Eine entsprechende Erklärung haben heute Staatssekretär Christoph Dammermann und der Bremer Finanzstaatsrat Hans-Henning Lühr in Düsseldorf unterzeichnet und setzen damit Vorschriften des Onlinezugangsgesetzes um.
Dammermann: „Mit dem Gewerbe-Service-Portal.NRW sind wir Vorreiter in Deutschland bei der digitalen Gewerbeanmeldung. Wir müssen aber darauf achten, dass Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern nach einheitlichen Standards online mit der Verwaltung kommunizieren können. Die heute unterzeichnete Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“
Lühr: „Durch die Digitalisierung können wir Verwaltungsverfahren einfacher gestalten und schneller bearbeiten. Das Ziel sind medienbruchfreie Prozesse, von der Antragstellung bis zur abschließenden Bearbeitung. Das spart Zeit und Geld bei der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung.“
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Portale anzubieten und diese zu einem Verbund zu verknüpfen. Dazu wurden 14 übergeordnete Themenfelder identifiziert, die arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen geplant und bearbeitet werden. Das gemeinsame Engagement von Nordrhein-Westfalen und Bremen im Themenbereich „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“ sieht die Einrichtung eines Digitalisierungslabors zu Gründungsvorhaben sowie die Entwicklung standardisierter IT-Lösungen zur Gewerbeanmeldung vor.
In dem Digitalisierungslabor arbeiten Verwaltungsfachleute gemeinsam mit den Kammern und Unternehmen an der Entwicklung neuer Verfahren. Ziel ist die Entwicklung einer nutzerfreundlichen und modernen Plattform, über die Unternehmen vollkommen digital eine Vielzahl von Verwaltungsanträgen stellen können. Die entwickelten IT-Verfahren werden dem Bund und allen Bundesländern kostenlos zur Verfügung gestellt.
„Wir begrüßen die frühzeitige Beteiligung der Wirtschaft, da so sichergestellt werden kann, dass bei der Gestaltung der digitalisierten Verwaltungsverfahren die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund steht“, unterstreicht der Geschäftsführer der Handwerkskammer Südwestfalen, Fabian Bräutigam, für den Westdeutschen Handwerkskammertag.
Dr. Matthias Mainz, Geschäftsführer der IHK NRW, ergänzt: „Der Erfolg des Onlinezugangsgesetzes hängt entscheidend davon ab, dass die neuen Prozesse durchgängig digitalisiert werden. Dafür werden vor allem Offenheit der technischen Systeme und Schnittstellen benötigt, um von Beginn an auch die Prozesse bei Unternehmen und bei Dritten wie den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft mit einbeziehen zu können. Daher begrüßen wir, dass wir uns frühzeitig in das Modellprojekt der beiden Bundesländer Bremen und NRW einbringen können.“
Die Projektentwicklung wird finanziell durch das Bundesministerium des Inneren sowie fachlich durch das Bundesministerium für Wirtschaft unterstützt. Aus dem Projekt resultierende Gesetzesanpassungen wollen Nordrhein-Westfalen und Bremen gemeinsam an die Bundesministerien richten, um die Digitalisierung der Verwaltung deutschlandweit voranzutreiben.
Lühr: „Durch die Digitalisierung können wir Verwaltungsverfahren einfacher gestalten und schneller bearbeiten. Das Ziel sind medienbruchfreie Prozesse, von der Antragstellung bis zur abschließenden Bearbeitung. Das spart Zeit und Geld bei der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung.“
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Portale anzubieten und diese zu einem Verbund zu verknüpfen. Dazu wurden 14 übergeordnete Themenfelder identifiziert, die arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen geplant und bearbeitet werden. Das gemeinsame Engagement von Nordrhein-Westfalen und Bremen im Themenbereich „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“ sieht die Einrichtung eines Digitalisierungslabors zu Gründungsvorhaben sowie die Entwicklung standardisierter IT-Lösungen zur Gewerbeanmeldung vor.
In dem Digitalisierungslabor arbeiten Verwaltungsfachleute gemeinsam mit den Kammern und Unternehmen an der Entwicklung neuer Verfahren. Ziel ist die Entwicklung einer nutzerfreundlichen und modernen Plattform, über die Unternehmen vollkommen digital eine Vielzahl von Verwaltungsanträgen stellen können. Die entwickelten IT-Verfahren werden dem Bund und allen Bundesländern kostenlos zur Verfügung gestellt.
„Wir begrüßen die frühzeitige Beteiligung der Wirtschaft, da so sichergestellt werden kann, dass bei der Gestaltung der digitalisierten Verwaltungsverfahren die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund steht“, unterstreicht der Geschäftsführer der Handwerkskammer Südwestfalen, Fabian Bräutigam, für den Westdeutschen Handwerkskammertag.
Dr. Matthias Mainz, Geschäftsführer der IHK NRW, ergänzt: „Der Erfolg des Onlinezugangsgesetzes hängt entscheidend davon ab, dass die neuen Prozesse durchgängig digitalisiert werden. Dafür werden vor allem Offenheit der technischen Systeme und Schnittstellen benötigt, um von Beginn an auch die Prozesse bei Unternehmen und bei Dritten wie den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft mit einbeziehen zu können. Daher begrüßen wir, dass wir uns frühzeitig in das Modellprojekt der beiden Bundesländer Bremen und NRW einbringen können.“
Die Projektentwicklung wird finanziell durch das Bundesministerium des Inneren sowie fachlich durch das Bundesministerium für Wirtschaft unterstützt. Aus dem Projekt resultierende Gesetzesanpassungen wollen Nordrhein-Westfalen und Bremen gemeinsam an die Bundesministerien richten, um die Digitalisierung der Verwaltung deutschlandweit voranzutreiben.
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