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Schlussabrechnung

Coronahilfe Schlussabrechnung

Schlussabrechnung

Informationen zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen

Was ist die Schlussabrechnung?

Die über prüfende Dritte eingereichten Anträge auf die Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der tatsächlich realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten verpflichtet. Darüber hinaus können fehlerhafte Angaben bei der ursprünglichen Antragstellung durch die prüfende Dritte oder den prüfenden Dritten nachträglich korrigiert werden.

Der Startschuss für die Abrechnung der Programme aus dem Schlussabrechnungspaket 1 (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe) ist am 5. Mai 2022 gefallen. Die Schlussabrechnung für die Programme aus Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV) kann seit dem 15. November 2022 eingereicht werden. Die Pakete müssen vollständig sein und alle für Sie relevanten Programmlinien enthalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Länder haben die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert. Die Einreichungsfrist endete am 31. Oktober 2023. Sofern Sie noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportal innerhalb einer Nachfrist bis zum 31. Januar 2024 für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

Sollten Sie die Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies zwingend im digitalen Antragsportal beantragen. Eine Meldung an die Bewilligungsstelle ist nicht möglich. Bitte erstellen Sie im Portal zunächst ein Organisationsprofil. Anschließend können Sie im Portal die Fristverlängerung beantragen. Klicken Sie bei Ihren vollständigen Organisationsprofilen zunächst auf "Schlussabrechnungspakete" (unter Aktionen), dann auf "Individuelle Fristverlängerung freischalten".

Achtung: Wird die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückbezahlt werden.

Da die Anzahl der Gesamtanträge in der Schlussabrechnung bei mehr als 350.000 Anträgen liegen wird, rechnen wir mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von mehreren Monaten.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Weitere Informationen sowie die FAQ des Bundes für die Schlussabrechnung finden Sie unter:

Überbrückungshilfe Unternehmen - Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

An wen kann ich mich bei Nachfragen wenden?

Bei Fragen zu allen Hilfsprogrammen sowie zur Schluss- und Endabrechnung können Sie direkt Kontakt zu der für Ihren Antrag zuständigen Bezirksregierung aufnehmen – alle Kontaktdaten finden Sie hier.