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Downloadbereich der Regulierungskammer

Downloadbereich der Regulierungskammer

In diesem Downloadbereich finden Sie aktuellen Erhebungsbögen zum Regulierungskonto für Strom und Gas und weitere Informationen zum Herunterladen.

Nach § 31 Abs. 1 ARegV hat die Regulierungskammer auf ihrer Internetseite netzbetreiberbezogene Daten in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen. Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2018 – EnVR 1/18 – wurde ihr die Veröffentlichung bestimmter Daten untersagt. Diese Entscheidung kann in geschwärzter Fassung hier eingesehen werden.

In den nachstehenden Tabellen veröffentlicht die Regulierungskammer die Daten der Netzbetreiber in ihrer Zuständigkeit, soweit die Datenveröffentlichung unbeanstandet geblieben ist. Die Tabellen enthalten jeweils aktuelle Werte, soweit sie der Regulierungskammer vorliegen. Die Tabellen werden regelmäßig aktualisiert.

Volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 ARegV; hier: Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“)

Festlegung der Regulierungskammer NRW zur Berücksichtigung von Kosten verschiedener Aspekte des Erdgastransportes durch Gasverteilernetzbetreiber als volatile Kostenanteile nach § 11 Absatz 5 Satz 2 ARegV.

Volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 ARegV; hier: Verlustenergiekosten (Festlegung) für die 4. Regulierungsperiode Strom

Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) beinhaltet eine Vorschrift zur Anpassung der Erlösobergrenze bei einer Änderung von volatilen Kostenanteilen nach § 11 Abs. 5 ARegV, sofern die Regulierungsbehörde eine entsprechende Festlegung trifft.
 
Die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen hat entschieden, für die Dauer der 4. Regulierungsperiode (Jahre 2024 bis 2028) die Beschaffungskosten für Verlustenergie Strom im Rahmen als volatile Kostenanteile bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen zu berücksichtigen. Die diesbezüglichen Festlegung finden Sie hier.

 

Festlegungen der Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen zur Vorgabe von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern

 Die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen hat im Gleichklang mit der Bundesnetzagentur von Amts wegen zwei Verfahren zur Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eingeleitet und eine entsprechende Konsultation durchgeführt. Die endgültigen Festlegungen mit Anlagen finden Sie nachstehend.