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Regulierungskammer
Die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, allen Marktteilnehmern einen ungehinderten Zugang zu den Netzen in ihrer Zuständigkeit zu ermöglichen und einen sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb der Strom- und Gasnetze zu gewährleisten.
Bis zum Übergang in das System der Anreizregulierung wurden Netzentgelte nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) beantragt, individuell und unternehmensbezogen geprüft und genehmigt. Diese kostenorientierte Entgeltbildung wurde ab dem 1. Januar 2009 von dem System der Anreizregulierung nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) abgelöst. Ziel ist es, Anreize für eine effizientere Leistungserbringung der Netzbetreiber zu schaffen. Die Landesregulierungsbehörde gibt unternehmensbezogene Erlösobergrenzen für eine Regulierungsperiode vor.
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