WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Referent/in (m/w/d) im Referat 214 „Grundsatzfragen Umwelt und Wirtschaft, wirtschaftsbezogene Verfahrensvereinfachung“

Referent/in (m/w/d) im Referat 214 „Grundsatzfragen Umwelt und Wirtschaft, wirtschaftsbezogene Verfahrensvereinfachung“

Beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 "Europa, Recht und Außenwirtschaft" eine Stelle als

Referent/in (m/w/d) im Referat 214 „Grundsatzfragen Umwelt und Wirtschaft, wirtschaftsbezogene Verfahrensvereinfachung“

zu besetzen. Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit von der Berufserfahrung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist auch die Übernahme bzw. Fortführung eines Beamtenverhältnisses bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesO NRW möglich.

Das Referat 214 ist für umweltpolitische und umweltrechtliche Fragestellungen mit besonderem Fokus auf die wirtschaftspolitischen Auswirkungen zuständig. Es nimmt eine Spiegelfunktion zum NRW-Umweltressort wahr. Das Referat gestaltet umweltrechtliche Legislativvorschläge in allen Bereichen der umweltrechtlichen Schutzgüter mit. Bei umweltpolitischen und umweltrechtlichen Maßnahmen sind die volks- und einzelwirtschaftlichen Folgen einzuschätzen, in den Gesamtkontext des Umweltrechts einzuordnen und mögliche Querverbindungen und -auswirkungen in andere Politikbereiche zu schaffen.

Der zweite Aufgabenbereich des Referats betrifft die wirtschaftsbezogene Verfahrensvereinfachung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Beschleunigung und Vereinfachung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Zu den Aufgaben zählen im Wesentlichen:

  • Abstimmung Gesetzgebungsverfahren (insbesondere EU, Bundesrat und Landtag) im Bereich Umweltrecht,
  • Verbindung zu anderen Ressorts, insbesondere MUNV, zu EU, Bund und Ländern in allen Umweltangelegenheiten,
  • Koordinierung und Federführung aller wirtschaftsbezogenen Umweltangelegenheiten sowie der Angelegenheiten der wirtschaftsbezogenen Verfahrensvereinfachung im MWIKE, Verbindung zu anderen Ressorts,
  • Ansprechpartner für die Wirtschaft in umweltrechtlichen Fragestellungen und zu Fragen der wirtschaftsbezogenen Verfahrensvereinfachung,
  • Prüfung und Erarbeitung von geeigneten Maßnahmen zur wirtschaftsbezogenen Verfahrensvereinfachung mit den Unternehmen, Verbänden und Sozialpartnern und mit anderen Ministerien des Landes und Bundes, Beratung und Begleitung der Umsetzung.

Fachliches Anforderungsprofil:

Bewerberinnen und Bewerber müssen über die Befähigung zum Richteramt verfügen.

Vorkenntnisse in den Bereichen Umweltrecht und wirtschaftsbezogener Verfahrensvereinfachung und deren Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung sowie Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil.

Über die Ausschreibung wird nicht die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 (vgl. §§ 25 - 27 LVO NRW) eröffnet.

Persönliches Anforderungsprofil:

Erwartet werden

  • Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten
  • stark ausgeprägte Integrationsfähigkeit, ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit
  • sichere Verhandlungsführung, hohe Dienstleistungsorientierung sowie Organisations- und Beratungskompetenz
  • Fähigkeit zu strategisch-politischem Denken
  • sehr hohes Organisations- und Kommunikationsgeschick
  • sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Aufgeschlossenheit und interkulturelle Kompetenz
  • Eigeninitiative und Kreativität
  • stark ausgeprägte Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft zu teamorientiertem Arbeiten

Was bieten wir?

Neben einem attraktiven beruflichen Umfeld bieten wir Ihnen auch einen aktiven Entwicklungsprozess. Mit einem strukturierten Fortbildungskonzept werden Sie für zukünftige Führungsaufgaben vorbereitet. Flexible Arbeitszeiten, eine moderne Arbeitsplatzausstattung sowie weitreichende Möglichkeiten der mobilen Arbeit unterstützen Sie dabei, Ihr Berufs- und Privatleben optimal zu vereinen.

Als attraktiver und familienbewusster Arbeitgeber verstehen wir Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassend: Wir wollen ein Umfeld bereitstellen, das allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Work-Life-Balance ermöglicht, in der Freiräume für die berufliche Entwicklung bestehen und dabei die unterschiedlichen Lebenssituationen und familiären Verpflichtungen berücksichtigt werden. Mit vielfältigen Angeboten wollen wir ein verträgliches Verhältnis zwischen beruflichen und familiären Anforderungen für Mütter, Väter und Angehörige bei der häuslichen Pflege schaffen. Für unsere flexible und familienorientierte Personalpolitik sind wir seit dem Jahr 2012 als familienfreundliche Behörde ausgezeichnet. Aufgrund unseres anhaltenden und nachhaltigen Engagements wurde unser Zertifikat zuletzt im Dezember 2021 bestätigt.

Im Ministerium werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Das Ministerium setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe des Aktenzeichens 113 – Ref 214

bis zum 16.07.2023

an karriere[at]mwike.nrw.de (karriere[at]mwike[dot]nrw[dot]de).

Hierbei ist zu beachten, dass die elektronische Bewerbung in einer zusammenhängenden PDF-Datei übermittelt wird. Bewerbungsunterlagen, die in anderen Dateiformaten übersandt werden, können leider ebenso wenig berücksichtigt werden wie nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen.

Für fachliche Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Dr. von Brevern (0211/61772-128) gerne zur Verfügung. Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Frau Born (0211/61772- 650).