Klagen gegen den Bau der Zugangsstraße B474n in Datteln abgewiesen
Wirtschaftsminister Duin: „Weitere finanzielle, planerische und umweltrechtliche Fragen sind zu klären, bevor das Land über eine mögliche Bürgschaft für newPark entscheiden kann“
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute Klagen des BUND und von zwei Privatleuten gegen den Baubeginn der B 474n abgewiesen. Diese Ortsumgehung soll u.a. als Straßenanbindung für das geplante Industrie-Areal newPark in Datteln dienen.
Minister Garrelt Duin: „Das Gericht sorgt damit in einem Punkt für Klarheit. Durch das Ja zur Straßenanbindung ist eine wichtige infrastrukturelle Voraussetzung erfüllt, um dort einen Gewerbepark zu errichten. Weitere finanzielle, planerische und umweltrechtliche Fragen sind zu klären, bevor das Land eine Entscheidung über eine mögliche Bürgschaft für newPark treffen kann.“
Mit dem Bau des etwa vier Kilometer langen und 17 Millionen Euro teuren Dattelner Streckenabschnitts könnte nach dem Scheitern der Klagen nach Einschätzung von Straßen.NRW im kommenden Jahr begonnen werden. Der Landesbetrieb rechnet mit einer Bauzeit von bis zu drei Jahren.
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E-Mail: Matthias.Kietzmann [at] mweimh.nrw.de (Matthias[dot]Kietzmann[at]mweimh[dot]nrw[dot]de)
Telefon 0211 837 – 2462
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