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Verkehrsministerium gibt Tipps für den Wintercheck / Bundesrat beschließt Pflicht zu „Winter- oder Ganzjahresreifen“

Bundesrat: Pflicht zu „Winter- oder Ganzjahresreifen“ beschlossen

Kraftfahrzeuge müssen künftig bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee­matsch, Eis- und Reifglätte mit Reifen, die das M+S-Zeichen aufweisen, ausgerüstet sein. Das können auch Ganzjahresreifen sein. Andernfalls kann die Polizei ein Bußgeld erheben.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Kraftfahrzeuge müssen künftig bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee­matsch, Eis- und Reifglätte mit Reifen, die das M+S-Zeichen aufweisen, ausgerüstet sein. Das können auch Ganzjahresreifen sein. Andernfalls kann die Polizei ein Bußgeld von 40 Euro erheben. Bei Behinderungen wegen falscher Bereifung sind 80 Euro fällig. Darauf weist das Ver­kehrsministerium hin, nachdem der Bundesrat am Freitag (26. Novem­ber 2010) eine entsprechende Neuregelung beschlossen hat. Die Ver­ordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – voraussichtlich bereits Anfang nächster Woche.

Zur Sicherheit im winterlichen Straßenverkehr gibt das Verkehrsministe­rium noch einige wichtige Hinweise:

• Ganz oben auf der Liste steht der Beleuchtungstest: Nur wenn die Scheinwerfer richtig ausgerichtet sind, kann man gut sehen – und man wird auch gut von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen.

• Auch die Wischerblätter prüfen, ob sie die Scheiben noch gut säubern.

• Und die in der Winterkälte stark beanspruchte Batterie prüfen lassen.

• Das morgendliche Warmlaufen des Motors ist nicht erlaubt. Statt­dessen die Scheiben mit einem Eiskratzer frei kratzen. Aber Vor­sicht: Es reicht nicht, nur ein „Guckloch“ in der Frontscheibe frei­zulegen. Die Scheiben müssen großflächig freie Sicht bieten. An­sonsten droht ein Bußgeld.

• Frostschutzmittel verhindert ein Zufrieren der Kühlleitungen für den Motor. Ebenso den Frostschutz in der Scheibenwaschanlage prüfen.

• Türschloss-Enteiser gehört in die Tasche des Fahrers, nicht ins Auto.

• Ein Handfeger darf im Auto ebenso nicht fehlen. Mit ihm lässt sich der Schnee auf dem Dach und auf der Motorhaube leicht entfernen.

• Beim Befahren von Steigungen oder Gefälle Schneeketten nicht vergessen. Dies gilt insbesondere für LKW.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums  für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.