
Planungsrecht für den Kohleausstieg wird beschleunigt - Neue Experimentierklausel im Landesplanungsrecht
Minister Pinkwart: Wir sind offen für Neues und geben den Regionen den Freiraum, Vereinfachungen auszuprobieren
Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart: „Um die Entfesselung bei Planungsverfahren weiter voranzutreiben, sind wir offen für Neues! Damit es schneller geht, geben wir den Regionen den Freiraum, weitere Vereinfachungen im Planungsrecht auszuprobieren. Was sich bewährt, übertragen wir dann auf das ganze Land. Bereits für diese Woche haben wir Akteure aus den Regionen und Gemeinden, Verwaltung und Wissenschaft zu einem Workshop eingeladen, der den Anwendungsbereich dieser neuen Experimentierklausel mit Leben füllen soll.“
Im Landesplanungsgesetz werden dafür Änderungen zur Verfahrensbeschleunigung vorgenommen: Fristen werden verkürzt, Beteiligungsformen vereinfacht, auf Bundesstandards (Raumordnungsgesetz) zurückgeführt oder durch Deregulierung und Digitalisierung optimiert. Beispiel dafür ist die nordrhein-westfälische Besonderheit einer Erörterung der Anregungen mit den Verfahrensbeteiligten, die zukünftig auf die entscheidenden Planungsaufgaben konzentriert wird und auch digital, z.B. als Videokonferenz durchgeführt werden kann.
Im Landesplanungsgesetz wird auch das Verfahrensrecht der Braunkohleplanung durch weitgehende Angleichung an das Regionalplanverfahren verkürzt und gestrafft. Neu wird ein landesplanerisches Abweichungsverfahren auch für Braunkohlenpläne eingeführt, das erst geringfügige, aber im Zuge des Kohleausstiegs notwendige Abweichungen im Bergrecht umsetzbar macht.
Die Experimentierklausel eröffnet den Regionen weitere Optionen zur Verfahrensoptimierung. Anwendungsbereiche sind Vorhaben der Energiewende, die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels und des Strukturwandels oder Anforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Die notwendige Konkretisierung, insbesondere die genaue Ausgestaltung der neuen Verfahren und die konkreten Räume für deren Anwendung, soll durch Rechtsverordnung des Landes erfolgen.