Grundzüge des Mittelstandsgesetzes stehen fest
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:
Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger hat heute gemeinsam mit den Spitzenvertretern der nordrhein-westfälischen Mittelstandsorganisationen einen ersten Entwurf zum Mittelstandsgesetz diskutiert. „Nordrhein-Westfalen als Mittelstandsland Nr. 1 will mit diesem Gesetzentwurf Maßstäbe setzen. Der Mittelstand und die dort Beschäftigten sind das Kraftzentrum unserer Wirtschaft. Deshalb wollen wir mit dem Mittelstandsgesetz optimale Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung in der mittelständischen Wirtschaft schaffen“, erklärte der Wirtschaftsminister anlässlich des Gesprächs.
Der nun vorliegende Entwurf sei in enger Abstimmung mit den Kammern, Verbänden und Organisationen des Mittelstandes sowie dem DGB und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet worden: „Die Kultur des Dialogs mit allen Beteiligten, die wir in der Wirtschaftspolitik pflegen, hat sich bei dem Erarbeitungsprozess erneut bewährt und wird auch künftig Grundlage unseres Einsatzes für den Mittelstand sein“, so der Minister.
Kernstück des geplanten Mittelstandsgesetzes ist ein Clearingverfahren, durch das alle mittelstandsrelevanten Vorhaben der Landesregierung frühzeitig auf ihre Folgen für die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe untersucht werden sollen. Außerdem enthält der Entwurf u. a. Vorschläge zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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