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Minister Voigtsberger fordert Verzicht auf Baugenehmigungen für Solaranlagen

Solaranlagen: Minister fordert Verzicht auf Baugenehmigungen

Für Solaranlagen auf Gebäuden sollte künftig grundsätzlich keine Bau­genehmigung mehr erforderlich sein. „Der Bund muss bei der im Früh­jahr 2011 anstehenden Novellierung des Baugesetzbuches die pla­nungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen und Rechtssicherheit herstellen“, forderte Bauminister Harry K. Voigtsberger.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Für Solaranlagen auf Gebäuden sollte künftig grundsätzlich keine Bau­genehmigung mehr erforderlich sein. „Der Bund muss bei der im Früh­jahr 2011 anstehenden Novellierung des Baugesetzbuches die pla­nungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen und Rechtssicherheit herstellen“, forderte Bauminister Harry K. Voigtsberger heute in Düs­seldorf. „Nur so lassen sich rechtliche Konflikte in Wohngebieten bei der Nutzung von Solarenergie vermeiden.“

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus der ver­gangenen Woche ist für das Betreiben einer Solaranlage im Außenbe­reich – in diesem Fall auf dem Dach einer Scheune - eine Baugenehmi­gung erforderlich. Diese Solaranlage wurde großflächig für die Gewin­nung von Solarenergie genutzt. Die gewonnene Energie ging weit über den Eigenbedarf hinaus und wurde vom Betreiber ins Netz eingespeist.

„Dieses Urteil hat bei den Eigentümern von kleinen Solaranlagen im Wohnbereich zu einer erheblichen Verunsicherung geführt“, sagte der Minister. „Das Gericht hat offen gelassen, wie hoch der Stromanteil für die Eigennutzung sein muss, ohne dass dies als gewerblich gilt.“ Das Ministerium kündigte daher eine Klarstellung für die Bauaufsichtsbehör­den an.

Private Solaranlagen auf Hausdächern in Wohngebieten sollten auch dann zulässig bleiben, wenn nur ein kleiner Teil der Solarenergie selbst genutzt oder wieder aus dem Netz zurückgeholt werde, so der Minister. Der Verzicht auf eine Baugenehmigung  könnte jetzt noch in reinen Wohngebieten zu rechtlichen Konflikten führen. Die Bauaufsicht müsste dann eingreifen. Voigtsberger: „Das sollte durch eine bald mögliche Än­derung im Bauplanungsrecht verhindert werden.“ Außerdem sollte die Nutzung der Solarenergie im Außenbereich auf bereits errichteten und genehmigten Gebäuden grundsätzlich gestattet werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums  für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.