Solaranlagen: Minister fordert Verzicht auf Baugenehmigungen
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:
Für Solaranlagen auf Gebäuden sollte künftig grundsätzlich keine Baugenehmigung mehr erforderlich sein. „Der Bund muss bei der im Frühjahr 2011 anstehenden Novellierung des Baugesetzbuches die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen und Rechtssicherheit herstellen“, forderte Bauminister Harry K. Voigtsberger heute in Düsseldorf. „Nur so lassen sich rechtliche Konflikte in Wohngebieten bei der Nutzung von Solarenergie vermeiden.“
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus der vergangenen Woche ist für das Betreiben einer Solaranlage im Außenbereich – in diesem Fall auf dem Dach einer Scheune - eine Baugenehmigung erforderlich. Diese Solaranlage wurde großflächig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt. Die gewonnene Energie ging weit über den Eigenbedarf hinaus und wurde vom Betreiber ins Netz eingespeist.
„Dieses Urteil hat bei den Eigentümern von kleinen Solaranlagen im Wohnbereich zu einer erheblichen Verunsicherung geführt“, sagte der Minister. „Das Gericht hat offen gelassen, wie hoch der Stromanteil für die Eigennutzung sein muss, ohne dass dies als gewerblich gilt.“ Das Ministerium kündigte daher eine Klarstellung für die Bauaufsichtsbehörden an.
Private Solaranlagen auf Hausdächern in Wohngebieten sollten auch dann zulässig bleiben, wenn nur ein kleiner Teil der Solarenergie selbst genutzt oder wieder aus dem Netz zurückgeholt werde, so der Minister. Der Verzicht auf eine Baugenehmigung könnte jetzt noch in reinen Wohngebieten zu rechtlichen Konflikten führen. Die Bauaufsicht müsste dann eingreifen. Voigtsberger: „Das sollte durch eine bald mögliche Änderung im Bauplanungsrecht verhindert werden.“ Außerdem sollte die Nutzung der Solarenergie im Außenbereich auf bereits errichteten und genehmigten Gebäuden grundsätzlich gestattet werden.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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