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Minister Voigtsberger: Bund muss Empfehlungen des Bundesrates zur energetischen Gebäudesanierung folgen

Bund muss Empfehlungen des Bundesrates zur energetischen Gebäudesanierung folgen

Der Bundesrat hat wichtige Empfehlungen gegeben, um den geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu verbessern. „Die Bundesländer sind in wichtigen Fragen Anträgen aus Nordrhein-Westfalen gefolgt. Doch die Bundesregierung, deren Entwurf erhebliche Mängel enthält, ist nach wie vor nicht bereit, auf diese Vorschläge einzugehen. Der Bund sollte dringend unsere Empfehlungen aufgreifen“, forderte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Der Bundesrat hat wichtige Empfehlungen gegeben, um den geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu verbessern. „Die Bundesländer sind in wichtigen Fragen Anträgen aus Nordrhein-Westfalen gefolgt. Doch die Bundesregierung, deren Entwurf erhebliche Mängel enthält, ist nach wie vor nicht bereit, auf diese Vorschläge einzugehen. Der Bund sollte dringend unsere Empfehlungen aufgreifen“, forderte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger heute.

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen etwa sollte so ausgestaltet werden, dass alle Eigentümer gleich behandelt werden. „Es kann nicht sein, dass Spitzenverdiener massiv gegenüber Eigentümern mit durchschnittlichem Einkommen bevorzugt werden“, mahnte Voigtsberger.
Darüber hinaus seien die Anforderungen an die Förderung im Bestand zu hoch, da sie höhere Standards ansetzten als beim Neubau. „Bei solchen Vorgaben kommt eine Förderung für die meisten Wohngebäude gar nicht in Frage. Wer den Korb so hoch hängt, erreicht keine Breitenwirkung. Wir werden die vereinbarten ehrgeizigen Klimaschutzziele aber nur dann einhalten können, wenn die Sanierungsquote bei Gebäuden mindestens verdoppelt wird. Deshalb dürfen die Anforderungen beim Wohnungsbestand nicht höher sein als beim Neubau“, erklärte der Minister.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums  für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.