Entfesselungspaket I
Mit dem Entfesselungspaket I will die Landesregierung insgesamt 16 Regelungen streichen oder ändern, die Wirtschaft, Verwaltung, Gründer und Bürger unnötig belasten
Das Landeskabinett hat ein erstes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Das Entfesselungspaket I umfasst die Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes, die Überarbeitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, die Einführung der elektronischen Vergabe, die Abschaffung der so genannten Hygiene-Ampel, die Einführung der vollelektronischen Gewerbeanmeldung, eine Reihe von Vereinfachungen im Verwaltungsverfahrensrecht, Verbesserungen im Sozial-, Pflege- und Krankenhausrecht sowie die Aufhebung des umstrittenen „Spionage-Erlasses“. Insgesamt sind Streichungen, Änderungen und Vereinfachungen an 13 Gesetzen und drei Rechtsverordnungen vorgesehen.
Weitere Entfesselungspakete werden noch in diesem und im kommenden Jahr folgen. Bürger, Gründer, Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbände, Gewerkschaften, Politik und Wissenschaft sind aufgerufen, hierzu Vorschläge zu machen.
Ministerpräsident Armin Laschet sagte: „Mit dem Entfesselungspaket setzen wir ein erstes klares Signal für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Es zeigt zugleich: Wir setzen unsere Ankündigungen schnell und konsequent um. Ich bin sehr dankbar, dass es dem Wirtschaftsminister in enger Kooperation mit den anderen Ressorts der Landesregierung gelungen ist, in so kurzer Zeit ein erstes Entfesselungspaket mit zahlreichen Änderungs- und Anpassungsvorhaben vorzulegen. Dabei geben wir Bewährtes nicht auf, wollen aber Belastendes zügig und konsequent beseitigen, damit sich unser Land wirtschaftlich nicht weiter unter Wert präsentieren muss.“
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart betonte: „Wir wollen den erforderlichen Freiraum geben für Eigeninitiative und Innovationen, die wirtschaftliche Dynamik entfalten unter Wahrung von gesellschaftlich wichtigen und allgemein anerkannten Ziele wie Tariftreue und Mindestlohn.“ Der Wirtschaftsminister weiter: „Klar ist für uns dabei: Nicht alles, was wir vorgefunden haben, war falsch, aber vieles lässt sich besser machen. Deshalb schlagen wir dem Landtag Änderungen, Anpassungen und Streichungen mit Augenmaß vor“, so Minister Pinkwart.
Die wichtigsten zentralen Modernisierungsvorhaben im Einzelnen:
Ladenöffnungsgesetz
Die Neuregelung schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Kunden, Handel, Kommunen und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In Zukunft sollen
- die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöht,
- die Öffnungszeiten an Samstagen nicht mehr begrenzt werden (sechs Mal 24 Stunden).
- Innerhalb einer Gemeinde dürfen zukünftig 16 (statt bisher elf) Sonntage freigegeben werden.
Die derzeit noch geltende Regelung ist durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen für alle Beteiligten kaum noch zu handhaben. Allein in den vergangenen zwei Jahren haben die Gerichte für mehr als 70 Kommunen im Land bereits festgesetzte verkaufsoffene Sonn- und Feiertage untersagt. Die Landesregierung will die Sonntagsöffnung verfassungsrechtlich absichern und das öffentliche Interesse daran besser dokumentieren. Künftig können neben örtlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Anlässen die verkaufsoffenen Sonntage auch folgenden Zielen dienen:
- Belebung der Innenstädte
- Herstellung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandels
- Erhalt ortsnaher Versorgungsstrukturen (v.a. im ländlichen Raum)
- Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver Standort für Bürger und Unternehmen
Tariftreue- und Vergabegesetz
Bei der Anpassung sollen wichtige Ziele wie Tariftreue und Mindestlohn nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Im Gegenteil, die vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten werden gestärkt. Befreit wird das Vergaberecht allerdings von komplizierten Nachweispflichten, die die Verwaltung und Wirtschaft unnötig belasten. Stattdessen können die öffentlichen Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte in Zukunft selbst zielsicher und einzelfallgerecht in das Verfahren bringen.
Vergabeportal.NRW
Parallel dazu treibt das Wirtschaftsministerium die Einführung der elektronischen Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorgangs einschließlich der Anbindung der Beschwerde- und Nachprüfungsinstanzen voran. Mit dem kosten- und zeitsparenden Vorhaben ist Nordrhein-Westfalen bundesweit führend.
Hygiene-Ampel
Das „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“, besser bekannt als „Hygiene-Ampel“, soll gestrichen werden. Die Regelung ist kompliziert und für Verbraucher, Anwender und die betroffenen 150.000 Betriebe in NRW undurchschaubar. Hygiene und Lebensmittelsicherheit sind weiterhin wichtige Ziele staatlichen Handelns. Deshalb wird die Landesregierung alle Beteiligten einladen, um ein neues Modell auf freiwilliger Basis mit einer Positiv-Auszeichnung zu entwickeln. Damit sollen den Verbrauchern verständliche Informationen zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit vermittelt und neue Anreize für die Betriebe geschaffen werden, die eigenen Leistungen darzustellen.
Internetveröffentlichung von Antragsunterlagen
Der Erlass zur Internetveröffentlichungspflicht von immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen wird aufgehoben. Durch den Erlass waren die Behörden im Rahmen öffentlicher Genehmigungsverfahren verpflichtet, die ausgelegten Antragsunterlagen für jedermann zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Die Wirtschaft befürchtet hier einen Abfluss von Firmen-Knowhow und erhebliche Wettbewerbsnachteile. Auch die Gefahr von Sabotageakten bis hin zu terroristischen Anschlägen sowie von Cyberkriminalität kann bei einer Veröffentlichung von Anlagendaten im Internet steigen.
Elektronische Gewerbemeldung
Mit dem vollelektronischen Meldeverfahren wird der Gründungsprozess vereinfacht und beschleunigt. Bisher müssen Jungunternehmer rund 450 Fragen in bis zu 20 verschiedenen Formularen beantworten. In Zukunft können die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern neben den Gewerbeämtern mit E-Gewerbe die elektronische Gewerbemeldung annehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Gründungsexperten des Wirtschaftsministeriums schätzen, dass sich der Verwaltungsaufwand beim Gründungsprozess damit um bis zu 80 Prozent verkürzt. Bei rund 65.000 Gründungen in NRW pro Jahr und einem durchschnittlichen Zeitbedarf von zehn Stunden pro Gewerbemeldung wäre das eine Zeitersparnis von 520.000 Stunden. Möglich wird die elektronische Gewerbemeldung bei den Kammern durch eine entsprechende Regelung, zeitgleich wird das IHK-Gesetz entfristet.
Verfahrensvorschriften
Aufgehoben werden soll das Widerspruchsverfahren im Bereich des Verbraucherschutzes, der Lebensmittelüberwachung, des Veterinärwesens und des Tierschutzes beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Verfahren haben sich als wenig effektiv und durch die Einschaltung externer Dienstleister bei der Bearbeitung als besonders kostenintensiv erwiesen. Außerdem werden Verwaltungsabläufe durch eine Reihe von Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz durch den Wegfall von Schriftformerfordernissen und die Beschleunigung der Digitalisierung im Verwaltungsverfahren bzw. bei der Dokumentenzustellung maßgeblich beschleunigt.
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