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Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) – Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel für die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen

LÖG NRW Anwendungshilfe

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ein neues Ladenöffnungsgesetz verabschiedet, das am 30. März 2018 in Kraft getreten ist.

Damit können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig ihre verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage rechtssicher festsetzen.

Die Landesregierung will die Kommunen, den Handel und andere Beteiligte in diesem Prozess weiter unterstützen. Deshalb wurde auf Grundlage des neuen Gesetzes, der gesetzgeberischen Grundlagen und einschlägiger Rechtsprechung eine Anwendungshilfe erarbeitet – in Abstimmung mit dem Städtetag Nordrhein-Westfalen und dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Die Anwendungshilfe erläutert den Hintergrund der neuen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen (§ 6 LÖG NRW) und gibt Antworten auf Fragen zu typischen Anwendungskonstellationen.

Auch nach der Überarbeitung des LÖG NRW stellen die Gerichte hohe Anforderungen an die Verordnungen der Ordnungsbehörden, mit denen die verkaufsoffenen Sonntage in den Kommunen festgelegt werden. Aus diesem Grund hat das Wirtschaftsministerium im September 2018 und im Oktober 2019 im gesamten Land Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dabei wurden mit den örtlichen Ordnungsämtern und Kreisordnungsbehörden die neuen Regelungen und die neue Rechtsprechung erörtert. Außerdem haben im Oktober 2019 Vertreter und Vertreterinnen von Kommunen praktische Fälle vorgestellt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben die Gelegenheit genutzt, Fragen aus der täglichen Praxis zu diskutieren. Die bei den Veranstaltungen in 2019 zur Verfügung gestellten Präsentationen und Materialien finden Sie im Download-Bereich.