
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2
Die Durchführung der bisher unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen für Doel 1 und 2 wird bereits seit 2016 von Nordrhein-Westfalen gefordert. Daher wird sich das Land an dem Verfahren beteiligen. Als weiteres Bundesland wird sich Rheinland-Pfalz beteiligen.
Beide Bundesländer haben sich auf Nordrhein-Westfalen als federführendes Land geeinigt, das für die deutsche Öffentlichkeit das Beteiligungsverfahren durchführen wird. Für Nordrhein-Westfalen wird hierbei das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW als federführende Behörde (in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW) koordinierend tätig. Die Koordination erfolgt für das gesamte Bundesgebiet. Das heißt, auch Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern außerhalb von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden der federführenden NRW-Behörde übermittelt und von dort an den belgischen Staat weitergeleitet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Koordination der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erfolgen wird.
Ein konkreter Zeitplan der belgischen Regierung für die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung in den Anrainerstaaten liegt noch nicht vor. Die Benachrichtigung der beteiligten Parteien soll im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Weitere Informationen
- Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zu Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2 - Pressemitteilung vom 3.10.2020
- Notifizierungsschreiben der belgischen Regierung (pdf)
- Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zur Laufzeitverlängerung der belgischen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 - Information des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit