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Beteiligungsverfahren: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits-Prüfung zu Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2
Beteiligung am Prüfverfahren zur Laufzeitverlängerung war eine langjährige Forderung Nordrhein-Westfalens
Im laufenden Verfahren zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2 haben die zuständigen Behörden die Unterlagen zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) den deutschen Behörden und der deutschen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Damit ist das Beteiligungsverfahren, der Forderung von Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser entsprechend, formal gestartet. „Damit kommt Belgien dem Wunsch der Landesregierung nach, auch die deutsche Seite im Verfahren zu beteiligen“, erklärt Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. „Die Möglichkeit der Stellungnahme ist wichtig, um auch die Sichtweise der deutschen Öffentlichkeit in das Verfahren einzubringen“, unterstreicht Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Das belgische Umwelt- und Energieministerium hatte Anfang April 2021 förmlich über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert. Hierbei handelt es sich um die nachzuholende UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29. Juli 2019 und der nachfolgenden Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 5. März 2020.
Im nunmehr eingeleiteten grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) als deutsche koordinierende Behörde in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) federführend für die Bundesrepublik Deutschland tätig.
Alle Informationen zum jetzt eingeleiteten Beteiligungsverfahren stehen neben der offiziellen belgischen Website auch auf den Homepages des MWIDE und des MULNV sowie im zentralen UVP-Portal der Länder zur Verfügung:
Das belgische Umwelt- und Energieministerium hatte Anfang April 2021 förmlich über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert. Hierbei handelt es sich um die nachzuholende UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29. Juli 2019 und der nachfolgenden Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 5. März 2020.
Im nunmehr eingeleiteten grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) als deutsche koordinierende Behörde in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) federführend für die Bundesrepublik Deutschland tätig.
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