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Dialogveranstaltung zum Bürgerenergiegesetz NRW: Akzeptanz und Beteiligung beim Ausbau der Windenergie

Dialogveranstaltung zum Bürgerenergiegesetz NRW: Akzeptanz und Beteiligung beim Ausbau der Windenergie

Ministerin Neubaur: Akzeptanz vor Ort ist Schlüssel für den Erfolg der Energiewende

Beim Ausbau der Windenergie liegt Nordrhein-Westfalen bundesweit mit an der Spitze. Für eine wettbewerbsfähige und souveräne Energieversorgung sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele ist es dringend erforderlich den Ausbau weiter zu beschleunigen.

Entscheidend ist dabei auch die Akzeptanz vor Ort. Das Bürgerenergiegesetz NRW ermöglicht deshalb die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner an der Wertschöpfung durch Windenergievorhaben. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur hat heute zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen und der Windenergiebranche zu einer Veranstaltung in das NRW-Forum nach Düsseldorf eingeladen.

Ministerin Neubaur: „Wenn es uns gelingt, viele Windenergie-Projekte zu realisieren und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen, dann ist das Klimaschutz, Wirtschaftsförderung und Bürgerbeteiligung in einem. Die gesetzlich abgesicherte Teilhabe am wirtschaftlichen Ertrag der Windkraft leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. In Nordrhein-Westfalen zeigen bereits zahlreiche Beispiele mit freiwilliger finanzieller Beteiligung, wie alle Seiten vom Windenergieausbau profitieren. Mit dem heutigen Erfahrungsaustausch legen wir eine wichtige Grundlage für eine zielführende Umsetzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten.“ 

Auf der Informationsveranstaltung wurden das Gesetz sowie begleitende Maßnahmen und Beratungsangebote der Landesregierung vorgestellt. In ihrer Keynote hob die Ministerin die positiven Effekte durch das Bürgerenergiegesetz und die wirksame Zusammenarbeit der Branche mit den Kommunen hervor. Prof. Dr. Andreas Löschel, Professor für Umwelt-/Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit an der Ruhr-Universität Bochum sowie Berater der Bundesregierung für die Energiewende, beleuchtete in einem Impulsvortrag das Gesetz aus wissenschaftlicher Perspektive und ordnete ein, wie die Möglichkeit zur Teilhabe an der Wertschöpfung das Gelingen der Energiesystemtransformation beeinflussen kann.

Weitere Unterstützungsangebote zum Bürgerenergiegesetz im Überblick: 

  • Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium stellt umfassende Informationen zum Gesetz sowie Beratungsmöglichkeiten unter www.wirtschaft.nrw/buergerenergiegesetz-nrw zur Verfügung. Auf dieser Webseite werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet.
  • Die Bezirksregierung Arnsberg übernimmt die Aufgaben der "Zuständigen Behörde", bei der alle Meldungen und Nachweise eingereicht werden können. Die Meldungen können künftig hier vorgenommen werden: www.bra.nrw.de/-4999
  • Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt mit der technischen Bereitstellung einer Transparenzplattform. Diese ermöglicht, die jeweils angewandten Beteiligungsmodelle zu sichten, um sachgerechte Beteiligungsvereinbarungen zu treffen. Die Transparenzplattform wird künftig im Energieatlas des LANUV erreichbar sein: www.energieatlas.nrw.de
  • Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate stellt für eine erfolgreiche Beteiligungsvereinbarung Leitfäden und Beratungsangebote unter www.energy4climate.nrw/aktuelles/newsroom/buergerenergiegesetz-nrw-einfach-erklaert bereit.

Zum Hintergrund: Einen umfassenden Überblick über die Beschleunigung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen bietet die Seite der Taskforce Windenergie: www.windenergieausbau.nrw.de