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Beförderung von radioaktiven Stoffen

Bild eines Atomkraftwerks

Beförderung von radioaktiven Stoffen

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) hat seit Mai 2023 die Aufsicht über die Beförderung von Kernbrennstoffen gemäß § 4 AtG in Nordrhein-Westfalen.

Begriffsbestimmungen

  • „Radioaktive Stoffe“ sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe
  • „Kernbrennstoffe“ sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen angereichertes Uran 235 oder Uran 233 enthalten
  • „Sonstige radioaktive Stoffe“ sind Stoffe, die nicht unter den Begriff Kernbrennstoff fallen; sie stammen z. B. aus der Versorgung von kerntechnischen Anlagen, der Entsorgung aus dem Betrieb und dem Rückbau kerntechnischer Einrichtungen zur Stromerzeugung und entsprechender Forschungseinrichtungen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständigkeiten

Die atomrechtliche Aufsicht über die Beförderung von Kernbrennstoffen auf öffentlichen Verkehrswegen, auf Wasserstraßen und in Häfen in Nordrhein-Westfalen nach § 19 des Atomgesetzes (AtG) ist mit Änderung der „Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts – ZustVO AtStrlSch NRW", in Kraft getreten am 20. Mai 2023, auf das MWIKE übertragen worden. 

Die atomrechtliche Genehmigungserteilung gemäß § 4 AtG obliegt auf Bundesebene dem Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und ist dem Aufsichtsverfahren vorgelagert. 

Zusammenarbeit der Ministerien

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) erstellt die Berichte über die Transporte der radioaktiven Stoffe im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM) und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). 

Anzahl der Transporte in Nordrhein-Westfalen

Um die Transparenz zu erhöhen, wird jährlich ein Bericht über die in NRW durchgeführten Atomtransporte im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr veröffentlicht.

Den Bericht für das Jahr 2022 finden Sie hier, der Bericht für 2023 folgt voraussichtlich im 3. Quartal 2024.