Emissionshandel
Der europäische Emissionshandel und der nationale Emissionshandel für Verkehr und Gebäude sollen auf ökonomisch effiziente Weise die Emissionen systematisch reduzieren. Damit wird eine Lenkungswirkung in Richtung emissionsarmer Alternativen geschaffen und das Klima geschützt.
Emissionshandel für Energie und Industrie
Große Kraftwerke und Industrieanlagen in Europa müssen seit 2005 für ihre Treibhausgasemissionen bezahlen. Dafür erwerben sie im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) Zertifikate. Ein Zertifikat berechtigt dazu, eine Tonne CO2 oder die Menge eines anderen Treibhausgases, deren Erderwärmungspotential einer Tonne CO2 entspricht, freizusetzen. Das EU-ETS ist ein marktbasiertes System. Emissionen sollen dort reduzieret werden, wo es am günstigsten ist.
Die Preise für Zertifikate sind nicht staatlich festgelegt, sondern werden durch den Markt ermittelt. Die wichtigsten Faktoren, die die Preise aktuell bestimmen, sind die Menge an Emissionen aus der Industrie und Energie sowie die Erwartungen, wie diese Emissionen sich zukünftig entwickeln werden. Zwischen 2012 und 2018 kostete ein Zertifikat meist unter 10 Euro, danach stiegen die Preise schrittweise um ein Vielfaches an. Im Februar 2023 überschritt der Zertifikatepreis erstmals die Marke von 100 Euro.
Zertifikate-Angebot sinkt jährlich
Zu einer weiteren Steigerung der Zertifikatepreise wird zudem der sogenannte „Cap“ führen. Durch den Cap wird das Angebot an Zertifikaten im EU-ETS kontinuierlich gesenkt, um die Emissionen schließlich auf Null zu senken und die angestrebte Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dies ist notwendig, um dem menschengemachten Klimawandel entgegenzuwirken. Nach der Reform des EU-ETS im Jahr 2023 wird die Anzahl der zu versteigernden Zertifikate ab 2024 jährlich um 4,3 Prozent und ab 2028 um 4,4 Prozent verringert. Weniger verfügbare Zertifikate und steigende Preise sollen für Unternehmen Anreize schaffen, ihre Emissionen schneller zu mindern.
460 Anlagen in NRW im EU-ETS
In Deutschland nahmen 2022 etwas mehr als 1.700 Anlagen am EU-ETS teil, darunter 460 Anlagen in Nordrhein-Westfalen. Europaweit sind es etwa 9.000 Anlagen. EU-ETS-pflichtige Anlagen sind unter anderem Kohle- und Gaskraftwerke, Eisenhütten, Stahl- und Aluminiumwerke, Chemiefabriken, Raffinerien sowie Zementwerke. Auch Flugzeugbetreiber und Seeschifffahrtunternehmen sind verpflichtet, für ihre Emissionen zu bezahlen. Am EU-ETS nehmen neben den 27 EU-Staaten auch Island, Lichtenstein und Norwegen teil.
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft wird geschützt
Da außereuropäische Hersteller für ihre Emissionen keiner Bepreisung unterliegen oder die CO2-Preise deutlich niedriger sind als in Europa, braucht die Industrie in der EU einen sogenannten Carbon-Leakage-Schutz, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher erhalten europäische Hersteller Teile der benötigten EU-ETS-Zertifikate kostenlos. Zudem werden ihnen teilweise Stromkosten erstattet, die durch die CO2-Bepreisung entstehen (Strompreiskompensation). In Zukunft werden die Instrumente des Carbon-Leakage-Schutzes durch einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ersetzt.
Landesregierung unterstützt bei klimaneutraler Transformation
Der Erhalt und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von nordrhein-westfälischen Unternehmen kann langfristig nur durch die klimaneutrale Transformation gesichert werden. Die Landesregierung unterstützt diese u.a. durch Förderung im Rahmen des Programms „progres.nrw“ und durch Schaffung passender Rahmenbedingungen und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die in der Landeskompetenz liegen. Des Weiteren setzt sich das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie auf der EU- und Bundesebene für eine Gestaltung des Emissionshandels ein, der die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft vorantreibt und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie schützt.
Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Seit 2021 unterliegen auch die Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen – vor allem aus den Sektoren Gebäude und Verkehr – einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Wenn ein Auto Benzin bzw. Diesel nutzt oder für die Heizung Gas oder Heizöl verbrannt werden, müssen für die entstehenden Emissionen Zertifikate gekauft werden.
Zertifikatepreisentwicklung bis 2026
Die Zertifikate im nEHS werden bis Ende 2025 zum Festpreis verkauft. Dieser steigt schrittweise von 25 Euro im Jahr 2021 bis voraussichtlich 55 Euro im Jahr 2025. 2024 kostet ein Zertifikat 45 Euro. 2026 werden Zertifikate im Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro versteigert. Die zum Verkauf vorgesehene Zertifikatemenge orientiert sich an der Treibhausgasmenge, die Deutschland nach der europäischen Lastenteilungsverordnung gestattet ist.
Wer Zertifikate kaufen muss
Die Emissionszertifikate im nEHS müssen nicht durch die Verbraucherinnen und Verbraucher gekauft werden. Zuständig dafür sind die Unternehmen, die Brennstoffe wie Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas verkaufen. Ab dem Jahr 2024 unterliegen Emissionen aus der Abfallverbrennung ebenfalls dem nationalen Emissionshandel. Die mit der CO2-Bepreisung verbundenen Kosten werden in der Regel an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Für Unternehmen, die aufgrund der CO2-Bepreisung indirekt so stark belastet sind, dass das Risiko der Verlagerung von Produktion und damit Emissionen ins Ausland droht (Carbon Leakage), existiert im Einzelfall die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs (Härtefallregelung).
EU-ETS II ab 2027
Voraussichtlich 2027 wird nEHS in das europäische System für Emissionen von Gebäuden und aus dem Straßenverkehr überführt. Dieses sogenannte EU-ETS II wird dann neben dem EU-ETS für Energie und Industrie bestehen. Die beiden Systeme werden vorerst separat bleiben. Während der Anwendungsbereich sich gegenüber dem nEHS geringfügig verändern wird, ist die Entwicklung der Zertifikatepreise ab 2027 noch unklar. Erstens hängt diese von der noch festzusetzenden Zertifikatemenge für das ETS II ab. Zweitens spielen die aktuellen Bemühungen zur Dekarbonisierung von Gebäuden und Verkehr eine entscheidende Rolle. Denn je mehr E-Autos gekauft werden, je mehr Wärmepumpen installiert werden, desto weniger fossile Brennstoffe werden zukünftig verbrannt, so dass die CO2-Preise im ETS II sinken.
Landesregierung setzt sich für einkommensschwache Haushalte ein
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte nicht überproportional durch die steigende CO2-Bepreisung belastet werden. Dieses Ziel kann vor allem über die Einführung eines Klimagelds und eine zielgerichtete Verwendung der Mittel aus dem Europäischen Klima-Sozialfonds sichergestellt werden.
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