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Startup-Events.NRW

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Startup-Events.NRW

Mit der Förderrichtlinie Startup-Events.NRW unterstützt die Landesregierung die Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen, Investorinnen und Investoren und der Wissenschaft indem sie finanzielle Zuschüsse von bis zu 25.000 Euro für die Durchführung von Matchmaking-Veranstaltungen gewährt.

Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden. Dafür braucht es Unternehmen, die neue Technologien und innovative Lösungen entwickeln. Um Startups als Treiber für die digitale und nachhaltige Transformation der nordrhein-westfälischen Wirtschaft bestmöglich zu nutzen, muss insbesondere der Zugang zu Kapital und Aufträgen für Startups erleichtert werden. Regionale Matchmaking-Veranstaltungen mit Unternehmen, Investorinnen und Investoren und der Wissenschaft bieten hierfür eine hervorragende Plattform.

Fragen und Antworten zu Startup-Events.NRW

  • Gefördert werden nur Veranstaltungen, mit denen noch nicht begonnen wurde. Achten Sie darauf, dass Sie vor der Bewilligung Ihrer Veranstaltung oder der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginnes noch keine Verträge (Miete, Honorare, etc.) unterschrieben haben.
  • Bei Veranstaltungen ab 251 teilnehmenden Personen ist der Abschluss eines Mietvertrags über einen Veranstaltungsraum von dem Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ausgenommen, da hochwertige Veranstaltungsorte für große Matchmaking-Veranstaltungen häufig sehr lange im Voraus zu buchen sind. Zur Genehmigung dieser Ausnahme muss der Mietvertrag bei der Antragsstellung vorlegt werden. Zudem muss schriftlich begründet und nachgewiesen werden, dass der jeweilige Veranstaltungsraum an dem Veranstaltungstermin ansonsten ausgebucht wäre und, dass keine alternativer Veranstaltungsraum in der gleichen Größenordnung in der gleichen Stadt vorhanden ist, der eine Matchmaking-Veranstaltung mit Netzwerkcharakter, Präsentationsmöglichkeiten für Startups und Austauschformate mit etablierten Unternehmen ermöglicht.
  • Im Finanzierungsplan muss die Finanzierungslücke als Differenz von projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen dargestellt werden.
  • Bevor Sie die Förderung beantragen, empfehlen wir einen kurzen Beratungsanruf bei der Bezirksregierung Detmold. Diese wird Sie in allen Angelegenheiten rund um die Antragstellung unterstützen.

Aileen Wiebe (Bezirksregierung Detmold)

05231/713465

startup-events[at]brdt.nrw.de (startup-events[at]brdt[dot]nrw[dot]de)

Das Programm richtet sich direkt an die Veranstalterinnen und Veranstalter. Jede Veranstalterin und jeder Veranstalter hat die Möglichkeit, für bis zu drei Events im Kalenderjahr eine Förderung zu beantragen.

Förderfähig sind öffentliche Präsenzveranstaltungen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich aus Gründungsinteressierten, Startups, etablierten Unternehmen, Investorinnen und Investoren, Wissenschaft und regionalen Akteurinnen und Akteuren zusammensetzen. Die Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und die Anzahl der Teilnehmenden soll mindestens 50 Personen betragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind durch einen Datenexport aus dem jeweilig verwendeten Ticketsystem oder durch eine Liste mit Unterschriften der jeweiligen Teilnehmenden nachzuweisen. Dabei sind die Grundsätze der DSGVO zu beachten.

Den Startups soll im Rahmen der Veranstaltungen ermöglicht werden, sich z. B. durch Pitches, Vorträge, Ausstellerflächen etc. zu präsentieren. Formate zum Austausch zwischen etablierten Unternehmen und Startups sind Bestandteil der Veranstaltungen. Individuelle Beratungsleistungen hingegen sind nicht förderfähig.

Für alle Veranstaltungen ist in der Vorhabensbeschreibung deutlich zu machen, wie ein Netzwerkeffekt, insbesondere zwischen Startups und Mittelstand oder Risikokapitalgeberinnen und Risikokapitalgeber, erreicht werden soll. Es muss dargelegt werden, inwiefern durch das Format das Startup-Ökosystem in Nordrhein-Westfalen gestärkt sowie die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen unterstützt wird.

Die Förderung wird für eine einzelne, abgegrenzte Veranstaltung als nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Sie beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In konkreten Einzelfällen, in denen das Landesinteresse das wirtschaftliche Interesse der Antragsstellerinnen und Antragsteller überwiegt, kann ein höherer Fördersatz von bis zu 100 Prozent gewährt werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Veranstaltung auf die Unterstützung von sozialen und ökologischen Gründungen abzielt, thematisch auf Internationalisierung ausgerichtet ist oder die Unterstützung von Frauen sowie Gründerinnen und Gründer mit Migrationsgeschichte in den Fokus stellt. Die genannten Kriterien müssen nicht gleichzeitig vorliegen.

Bei Anwendung eines Fördersatzes über 80 Prozent sind Ausgaben für eigenes Personal nicht förderfähig.

Förderfähig sind Ausgaben für:

  • Honorare, insbesondere für Referentinnen und Referenten, Moderatorinnen und Moderatoren,
  • Miete, insbesondere von Studios, Veranstaltungshallen, Räumen, Equipment, zum Beispiel Kamera, Licht und Ton,
  • Software- und Plattformlösungen für die Veranstaltungsdurchführung,
  • Werbe- und Druckmaterial, Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung, insbesondere Editor und Schnitt,
  • Nebenleistungen, insbesondere Auf- und Abbau und Reinigung,
  • Material und Transporte für die Veranstaltungsdurchführung,
  • eigenes Personal im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung, ausgenommen hiervon sind Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Getränke und Speisen, maximal jedoch 40 Euro pro Teilnehmendem am Veranstaltungsort sowie
  • Geschenke an unentgeltlich agierende Referentinnen und Referenten mit einem Höchstwert von 30 Euro je Referentin beziehungsweise Referent, wobei die gleichzeitige Berücksichtigung von Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement nach Nummer 2.4.2 VV zu § 44 LHO nicht möglich ist.

Der Höchstbetrag der Zuwendung ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung. Unterschreitet die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden die im Antrag prognostizierte um mehr als 20 Prozent, wird die Förderung anteilig um die Hälfte des prozentualen Rückgangs gekürzt.

Anzahl teilnehmende Personen

Höchstbetrag der Zuwendung

50 bis 100

5.000 Euro

101 bis 250

15.000 Euro

ab 251

25.000 Euro

Die Förderauswahl erfolgt nach der Reihenfolge der vollständig vorliegenden Anträge.

Die Förderanträge sind entsprechend dem Formularvordruck an die Bezirksregierung Detmold zu richten. Bevor Sie die Förderung beantragen, empfehlen wir einen Beratungsanruf bei der Bezirksregierung Detmold, die Sie gerne in allen Angelegenheiten rund um die Antragstellung unterstützt.

Bei allen Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit einem geförderten Vorhaben stehen, ist auf die Förderung durch Verwendung des jeweiligen Logos zu #DWNRW hinzuweisen.

Das Logo zum Download finden Sie hier als deutsche und hier als englische Version.